Mit insgesamt fünf Klagen zu vier Geschehnissen gehen Demonstrations- und Polizeibeobachtungsgruppen aktuell gegen die zunehmende Behinderung ihrer Arbeit durch Polizeieinsatzkräfte vor.
Verwaltungsgerichtliche Klageverfahren wurden vor den Verwaltungsgerichten in Stuttgart, Karlsruhe, Göttingen und Kassel erhoben.
Die fünf Klägerinnen und Kläger im Alter von 32 bis 76 Jahren machen geltend, im Zusammenhang mit der Beobachtung von verschiedenen Polizeieinsätzen in ihrer Arbeit behindert worden zu sein.
Ein Demobeobachter der Gruppe „Demobeobachtung Südwest“ filmte am 11.05.2019 in Pforzheim Rangeleien und Schlagstockeinsätze durch Bundespolizisten gegen eingekesselte Demonstrationsteilnehmer.
Mit der Behauptung, dass es sich nicht um Demonstrationsteilnehmer sondern um Straftäter handele, unterbanden die Polizeieinsatzkräfte das Filmen, nahmen die Personalien des Beobachters auf und erteilten ihm einen Platzverweis.
Am 24.05.2019 verfügten Polizeibeamte der Göttinger Polizeidirektion eine Personalienfeststellung gegenüber einer Beobachterin der Göttinger Gruppe „Bürgerinnen und Bürger beobachten Polizei und Justiz“. Die 32-jährige hatte polizeiliche Maßnahmen gegenüber Teilnehmern einer fridays for future-Demonstration in Göttingen dokumentiert. Zwei weitere Kläger der Gruppe „Demobeobachtung Südwest“ waren nur einen Tag später, am 25.05.2019 trotz ihrer Kennzeichnung als Demonstrationsbeobachter durch die Einsatzkräfte in Stuttgart nach einer Versammlung zu Versammlungsteilnehmern erklärt, festgehalten, fotografiert und ihre Daten in Polizeidatenbanken gespeichert worden. Am 20.07.2019 dokumentierte ein Mitglied der Göttinger Gruppe „Bürgerinnen und Bürger beobachten Polizei und Justiz“ polizeiliche Maßnahmen gegenüber Demonstrierenden vor dem Gebäude des Polizeipräsidiums Nordhessen in Kassel.
Unter Androhung der Beschlagnahme der Kamera wurde der 53-jährige Polizeibeobachter gezwungen, die Dokumentation zu beenden und seine Personalien an die Beamten herauszugeben.
Mit Beschluss vom 25.07.2015 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter dem Az. 1 BvR 2501/13 die Rechte der unabhängigen Demonstrations- und Polizeibeobachtung gestärkt. Hiernach besteht das Recht, frei von staatlichen Eingriffen wie Personalienfeststellungen oder Platzverweisen das Verhalten von Polizeikräften im Zusammenhang mit Versammlungen zu beobachten und ggf. Beweise für Fehlverhalten von Polizeibeamten auch in Bild und Ton zu dokumentieren.
Im November letzten Jahres trafen sich Polizei- und Demobeobachtungsgruppen aus Berlin, Baden-Württemberg, Niedersachsen und NRW zu einem bundesweiten Vernetzungstreffen. Sie weisen entschieden die stetigen Zunahmen der Einschränkungen ihrer wichtigen Arbeit zurück.
Ihre Arbeit sei für einen Rechtsstaat unerlässlich, da unrechtmäßiges Polizeihandeln regelmäßig nur durch Vorlegen von Filmaufnahmen gerichtlich verfolgt und aufgeklärt wird.
„Die beklagten Maßnahmen sind nur Beispiele für eine zunehmende Praxis von Polizeieinsatzkräften, in Widerspruch zu der Entscheidung des BVerfG unser Recht auf eine unabhängige Beobachtung zu beschränken“ kritisiert Roland Laich von der Gruppe „Bürgerinnen und Bürger beobachten Polizei und Justiz“, der die Entscheidung des BVerfG vom 25.07.2015 erstritten hatte, die aktuelle Entwicklung.
Zuletzt hatte auch das Landgericht Kassel mit Beschluss 23.09.2019 (Az.: 2 Qs 111/19) eine Personalienfeststellung für rechtswidrig erklärt, die mit der absurden polizeilichen Begründung erfolgte, die Dokumentation polizeilicher Maßnahmen wäre die Aufzeichnung des vertraulich gesprochenen Wortes und damit eine Straftat nach § 201 StGB. „Offenbar muss der Polizei die Bedeutung der Verfassungsgerichtsentscheidung durch weitere Gerichtsentscheidungen verdeutlicht werden“ so Laich weiter zu dem Grund der weiteren Klageerhebungen.
Kurze Zusammenfassungen der streitigen polizeilichen Maßnahmen befinden sich in der Anlage zu dieser Mitteilung.
Für Rückfragen stehen die Rechtsanwälte Sven Adam, Nils Spörkel und Rasmus Kahlen zur Verfügung, die mit der Klageerhebung beauftragt wurden. Diese können auch Kontakt zu den Klägerinnen und Klägern vermitteln.
Monat: April 2020
Stellungnahme zur Novellierung des Polizeigesetzes
Die Folgende Stellungnahme wurde am 22.4. via Email an die unten gelisteten Adressaten geschickt.
An: – Staatsministerium poststelle@stm.bwl.de
– Innenministerium poststelle@im.bwl.de
– Fraktionen im LT:
post@gruene.landtag-bw.de
post@cdu.landtag-bw.de
post@fdp.landtag-bw.de
post@spd.landtag-bw.de
22.4.2020
Stellungnahme zur Novellierung des Polizeigesetzes
Bezug: Online-Zeitschrift „IMI-List“ , Nummer 0565, 23. Jahrgang
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,
sehr geehrter Herr Minister Strobl,
sehr geehrte Damen und Herren,
Wir teilen die Kritik der Informationsstelle Militarisierung (IMI Tübingen) an der Novellierung des baden-württembergischen Polizeigesetzes im Wesentlichen.
Das Vorgehen, diese schon 2019 geplante Verschärfung des Polizeirechts während der „Corona“-Krise umzusetzen, erweckt das ungute Gefühl, dass die Krise mit ihren Einschränkungen von Grundrechten und Öffentlichkeit dazu benutzt wird, Demokratieabbau zu betreiben. Gute Gründe Corona-spezifische Einschränkungen von Freiheitsrechten nicht ausschließlich auf die Pandemie-Zeit zu begrenzen sind für uns leider nicht ersichtlich. Angriffe von Rechts auf die Demokratie sind aber nicht durch ihre Einschränkung zu bekämpfen, bzw. Vermutungen über Missbrauch oder gar Übertreibung der Pandemie sind nicht so zu bekämpfen, sondern nur durch Stärkung der Demokratie. Diese beginnt mit Stärkung der Grundrechte.
Wir möchten besonders hervorheben, welche Befürchtungen entstehen müssen, wenn die Möglichkeiten von Durchsuchungen von Personen und Sachen in und am Rande von Versammlungen (offenbar keineswegs nur bei Großveranstaltungen) so wie geplant erweitert werden. Beispielsweise bei Fußballfans werden sie blanke Wut auslösen. Denn schon bisher empfinden Fans die „Begleitung“ durch die Polizei großenteils als schikanös.
Durch sehr allgemeine, nirgends definierte Rechtsbegriffe wie „Gefährdungsrisiko“ entsteht ein weiter Ermessens-, ja Willkürspielraum zugunsten der Polizei; sie ist bekanntlich nicht bereit, im konkreten Fall über die Berechtigung ihres Ermessens zu diskutieren. Da außerdem die Einschränkung auf „Großveranstaltungen“ z.T. fehlt, werden Gruppen, die sich von der Polizei eher als Gegner denn als ihre Grundrechte praktizierende Bürger und Bewohner behandelt fühlen, sich eher in einem repressiven Staat als in einer liberalen Demokratie fühlen. Das dürfte z.B. für Kurden gelten, denen von der Polizei bereits öfter von vornherein Gewaltbereitschaft zugeschrieben wurde (siehe z.B. https://demobeobachtung-suedwest.de/blog/2019/06/14/demo-solidaritaet-mit-den-hungerstreikenden-in-stuttgart-am-25-5-2019/ ).
Wenn die Art des Zusammenhangs mit der Versammlung für die Frage der Durchsuchung keine Rolle spielen soll, wird jeder Mensch, der stehen bleibt und sehen möchte, was geschieht, mit polizeilichen Maßnahmen rechnen müssen, v.a. der Aufnahme von Personalien, über deren Verwendung er keine Kontrolle mehr hat. Erst recht trifft das zu auf Menschen, die regelmäßig, aus ihrem Engagement für die Grundrechte heraus, Demonstrationsgeschehen beobachten. Diese machen bundesweit häufig die Erfahrung, dass sie – unseres Erachtens: rechtswidrig – in ihrem Engagement für Demokratie behindert werden.
Wir benutzen bewusst nicht die Beteiligungsplattform des Innenministeriums. Diese Form der Beteiligung erscheint uns viel zu dürftig.
Wir fordern alle, den Ministerpräsidenten, die beteiligten Ministerien, die Regierungsfraktionen und die Fraktion der SPD, dazu auf, den Verabschiedungsprozess dieser Gesetzesnovelle, für die wir nicht die geringste Eilbedürftigkeit sehen, abzubrechen. Sofern Freiheitsrechte pandemiebedingt eingeschränkt werden müssen, muss dies auch auf den Pandemiezeitraum begrenzt sein! Das Polizeigesetz braucht eine breite öffentliche Debatte, inkl. von Versammlungen und Demonstrationen. Erst wenn diese wieder möglich ist, kann – und muss – über das Polizeirecht und sein Verhältnis zu den Grundrechten gesprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Für Demobeobachtung Südwest
Konrad Nestle
Tachenbergstr. 17 70499 Stuttgart