Der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 11. August 2022 die Zulassung auf Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. November 2021 – 5 K 2034/20 abgelehnt. Damit hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt. Der Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).
Was war geschehen?
Zwei Mitglieder der Bürgerrechtsorganisation Demobeobachtung Südwest, einer Organisation, die sich für die Stärkung eines weit gefassten Demonstrationsrechts einsetzt, hatten am 25.5.2019 eine Demonstration „Solidarität mit den Hungerstreikenden“ (in der Türkei) beobachtet. Nach deren Ende waren sie einer Gruppe junger Leute gefolgt, in der Annahme, es könne sich um Menschen handeln, die eben an der Demonstration teilgenommen hatten. Diese waren im Anschluss von der Polizei „gekesselt“ worden.
Obwohl die beiden klar als Demobeobachter erkennbar waren (durch Westen mit entspr. Aufdruck) und ihre Beobachtung vorher schriftlich angekündigt hatten, wurden sie wie die umschlossenen jungen Leute einer Personalienfeststellung sowie Durchsuchung unterzogen, da sie – so die Polizei – ihre Beobachterrolle verlassen und sich mit den Umschlossenen solidarisiert hätten.
Dagegen hatten die Mitglieder von Demobeobachtung Südwest Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben und in erster Instanz gewonnen.
Dieses Urteil wollte die Polizei nicht akzeptieren und beantragte vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Zulassung der Berufung. Diese Zulassung wurde verweigert.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte geurteilt: „Es wird festgestellt, dass die Feststellung der Personalien des Klägers, seine Durchsuchung und die seines Rucksackes sowie die Anfertigung der Filmaufnahmen von ihm nach der Einkesselung am 25.05.2019 rechtswidrig erfolgten. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens“.
Worauf kam es an?
Die polizeilichen Maßnahmen wären rechtmäßig gewesen, wenn die beiden Störer oder „Anscheinstörer“ gewesen wären, d.h. solche Menschen, die zu Beginn „bei einem fähigen, besonnenen und sachkundigen Polizeibeamten den Eindruck der Gefahrverursachung“ erweckt hätten (o. gen. Urteil S. 10). Die beiden Demobeobachter waren also keine Störer, noch nicht einmal Anscheinstörer.
Wir freuen uns, dass die zwei Klagen erfolgreich waren. „Wir sehen unseren Anspruch auf repressionsfreie Beobachtung von Polizeihandeln in und um Demonstrationen dadurch klar bestätigt.“ – so Bernhard Höll, einer der beiden Kläger. Die Polizei kann Beobachter:innen nicht unabhängig von ihrem Verhalten als Anscheinstörer deklarieren und erkennungsdienstlich behandeln. Konrad Nestle ergänzt: „In erfreulicher Klarheit räumt die Polizei implizit ein, dass es nicht nur um ‚Störungen‘ geht, sondern dass die Polizei das Ziel verfolgt [habe], weitere Störungen durch Demobeobachter bei Personenkontrollen zu verhindern‘ (so das Urteil – S. 5 – in der Zusammenfassung der Klagebegründung der Polizei). Die Personalienfeststellung sollte also abschreckend wirken.“
Vergangene Woche haben wir die OSZE-Empfehlungen zur Versammlungsfreiheit veröffentlicht. Dabei haben wir großen Wert auf eine originalgetreue Übersetzung des Textes wert gelegt. Deswegen möchten wir hier die außer unserer Sicht wichtigsten Punkte noch einmal zusammenfassen:
1. Die Polizei soll DemonstrationsbeobachterInnen anerkennen und aktiv fördern, vor Ort größtmöglichen Zugang ermöglichen deren Befunde und Empfehlungen zur Kenntnis nehmen. Sie soll das Filmen und Fotografieren von polizeilichen Aktionen und individuellen Polizeibeamten erlauben, damit diese Aufzeichnungen gegebenenfalls als Beweismittel und disziplinarischen, verwaltungsrechtlichen oder strafrechtlichen Verfahren verwendet werden können. [69-71]
2. Die Polizei soll sicherstellen, dass die eingesetzten BeamtInnen einfach und eindeutig zu identifizieren sind, auch wenn sie Schutz- oder Spezialausrüstung tragen. [66]
3. Bei Anzeichen von Fehlverhalten oder konkreten Vorwürfen sollten Polizei und Staatsanwaltschaft unverzüglich, effektiv und unparteiisch ermitteln, auch wenn keine Anzeige vorliegt. [64-68]
4. Die Polizei bzw. deren politische Führung und der Gesetzgeber sollen detaillierte Grundsätze zum Filmen von Versammlungen erarbeiten und veröffentlichen. Das Filmen durch PolizistInnen muss kenntlich gemacht werden. Die Aufnahmen müssen gelöscht werden, wenn der Aufnahmegrund nicht länger relevant ist. [60-63]
5. Die Polizeitaktik muss auf Kommunikation, Deeskalation, Verhandlung und Dialog basieren. Sie darf die VersammlungsteilnehmerInnen nicht überraschen. Es müssen umfassende Richtlinien ausgearbeitet und veröffentlicht werden die beschreiben, unter welchen Umständen eine Versammlung aufgelöst wird. Einer freiwilligen Auflösung muss Vorrang gegeben werden, bevor unmittelbarer Zwang angewendet wird. Friedliche Versammlungen sollen nicht aus formalen Gründen aufgelöst werden.[38,55,56,46]
6. VersammlungsteilnehmerInnen dürfen nur in Gewahrsam genommen werden, wenn nachvollziehbare Gründe für den Freiheitsentzug vorliegen. Bei der Festnahme darf nicht auf exzessive Gewalt zurückgegriffen werden.[57]
7. Die Vorschriften zum Gebrauch von unmittelbarem Zwang und Waffen, z.B. Pfefferspray, müssen veröffentlicht werden. Der Einsatz muss notwendig und verhältnismäßig sein.[53,54]
8. Demonstrationen sollen in Hör- und Sichtweite ihrer Adressaten stattfinden können. Dies gilt auch für Gegendemonstrationen, die falls nötig zwar polizeilich getrennt, aber dennoch in gegenseitiger Hör- und Sichtweite stattfinden sollen.[19-24,48-52]
9. Die Ordnungsämter sollen statistisch erfassen, welche Art von Auflagen sie wie oft verhängt haben.[45]
10. Auflagen müssen frühzeitig dem Anmelder mitgeteilt werden, damit dieser den Rechtsweg bestreiten kann. Jede Auflage muss detailliert begründet werden.[14-20, 25-27]
Uns scheinen vier Prinzipien zentral zu sein, die auch die Polizeiexperten beim runden Tisch in Wien betont haben:
1. Jeder Polizist muss persönlich für sein Handeln haftbar sein (Accountability)
2. Polizeiliche Maßnahmen müssen vorhersehbar sein (No-Surprise)
3. Maßnahmen müssen sich möglichst zielgerichtet gegen Störer richten. Sie müssen notwendig und verhältnismäßig sein. Kessel, Masseningewahrsamnahmen und der Einsatz von Pfefferspray dürfen niemals leichtfertig erfolgen. (Proportionality)
4. Versammlungen sollen in Hör- und Sichtweite ihrer Adressaten ermöglicht werden (Sight- and Sound)
Am 28.02.2016 fanden Demonstrationen für- bzw. gegen den grün-roten Bildungsplan statt. Dabei geht es hauptsächlich um die Frage, ob im Unterricht ein traditionelles Familienbild (Vater, Mutter und Kinder) oder ein inklusiveres Familienbild, welches beispielsweise auch Regenbogenfamilien und Patchwork-Familien mit einschließt, thematisiert werden sollten.
Verschärft wurde dieser Konflikt durch die Ansicht vieler BildungsplangegnerInnen, der neue Bildungsplan schwäche die traditionelle Familie, fördere Pädophilie oder erziehe Kinder zur Homosexualität.
Viele BildungsplanbefürworterInnen werfen den GegnerInnen Homophobie, also eine Form des gruppenbezogenen Menschenhass, und die Tolerierung von rechtsextremen Versammlungsteilnehmern vor. Nach übereinstimmenden Aussagen mehrerer KennerInnen der rechtsextremen Szene vor Ort nahmen in der Tat Neonazis, insbesondere der „Identitären Bewegung“, teil. Sie waren allerdings nicht ohne Weiteres durch Flaggen oder ähnliches als Neonazis erkennbar.
Die BildungsplanbefürworterInnen trafen sich ab 12 Uhr auf dem Schlossplatz, die GegnerInnen ab 14 Uhr auf dem Schillerplatz.
Demobeobachtung Südwest war mit vier BeobachterInnen vor Ort.
Vorkontrollen
Alle Menschen, die die Polizei ihrem Aussehen nach der Demo für den Bildungsplan zugerechnet haben, wurden an verschiedenen Kontrollpunkten rund um den Schlossplatz kontrolliert. Die mutmaßlichen VersammlungsteilnehmerInnen wurden abgetastet, Rucksäcke wurden durchsucht und teilweise Personalien kontrolliert. Es wurden Fahnenstangen und Generatortreibstoff beschlagnahmt. Letzterer wurde nach Verhandlungen wieder frei gegeben.
Proteste am Schillerplatz und an der Wegstrecke
Es gab schon während der Anreise der BildungsplangegnerInnen lautstarke Proteste rund um den Schillerplatz. Es kam zu verbalen Auseinandersetzungen, es wurde Konfetti geworfen und zeitweise auch der Nordeingang blockiert. Punktuell kam es zu Gerangel. Tätliche Übergriffe auf Bildungsplangegner haben wir nicht beobachtet. Die Bildungsplangegner mussten zwar beim Einlass zum Schillerplatz Verzögerungen hinnehmen oder auf andere Eingänge ausweichen, letztlich konnten sie jedoch vollumfänglich ihr Recht auf Versammlungsfreiheit ausüben.
Allerdings wurden nach Medienberichten drei Busse der Bildungsplangegner mit Steinen beworfen und beschädigt.
Das ebenfalls versammlungsrechtlich geschützte Anliegen der BildungsplanbefürworterInnen, in Hör- und Sichtweite ihrer Adressaten zu protestieren, wurde von der Polizei nur teilweise gewährleistet. Rund um den Schillerplatz gab es mit einer Ausnahme keine Probleme, höchstens kleinere Schubsereien im dichten Gedränge. Am Nordeingang kam es zu einem Pfeffersprayeinsatz mit einigen Verletzten und einer Ingewahrsamnahme
Die BildungsplangegnerInnen wurden nach ihrer Auftaktkundgebung als Demonstrationszug durch den oberirdischen Teil der Stadtautobahn (Hauptstätter Straße) geleitet, wendeten auf Höhe der Torstraße und liefen auf der anderen Seite der Hauptstätter Straße zurück zum Schillerplatz.
Während dieser Demo der Bildungsplangegner war an manchen Stellen Protest unmittelbar an der Wegstrecke möglich und verlief friedlich, an anderen Stellen schritt die Polizei jedoch mit massivem Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken ein, insbesondere an der Torstraße.
Vorfälle an der Torstraße / Hauptstätter Straße / Wilhelmsplatz
Größere Gruppen von GegendemonstrantInnen versammelten sich sowohl auf dem Wilhelmsplatz, kurz darauf auch an der Torstraße. Zu diesem Zeitpunkt war die Demo der BildungsplangegnerInnen noch nicht in Sichtweite. Der Ausgang der Torstraße wurde durch eine Polizeikette blockiert. Auch zwischen Wilhelmsplatz und Hauptstätter Straße befand sich Polizei.
Um 15:38 Uhr durchbrachen GegendemonstrantInnen die Polizeikette in der Torstraße. Dabei kam es zu Verletzten auf beiden Seiten. Dieser Vorfall stellte den einzigen von uns beobachteten Fall von Gewalt seitens der Gegendemonstranten dar. Die Polizeikette wurde innerhalb von Sekunden wiederhergestellt.
Gleichzeitig durchflossen einige Gegendemonstranten die lockere Polizeikette am Wilhelmsplatz.
In den darauf folgenden Minuten machte die Polizei Jagd auf alle GegendemonstrantInnen, die sich auf der Hauptstätter Straße aufhielten, obwohl keine Bedrohung für die PolizeibeamtInnen oder die Demo gegen den Bildungsplan vorlag, denn sie war zu diesem Zeitpunkt noch mehrere hundert Meter entfernt.
Um 15:40 Uhr traf die Reiterstaffel der Polizei ein und ging mit Pfefferspray gegen Kleingruppen und einzelne Personen ohne für uns ersichtlichen Grund vor. Um 15:41 Uhr sprühte ein Reiter gezielt und massiv Pfefferspray auf eine Frau, die sich gerade schlendernd vom Geschehen wegbewegte, offensichtlich keine Bedrohung darstellte und von der Attacke sichtlich überrascht wurde. Sie ging durch die Attacke zu Boden und wurde danach ein zweites Mal vom gleichen Reiter mit Pfefferspray attackiert.
Um 15:42 Uhr setzte der selbe Reiter vor der Metzgerei Ergenzinger abermals Pfefferspray ohne ersichtlichen Grund ein.
Um 15:43 Uhr räumte die Polizei die Kreuzung von verbliebenen ProtestiererInnen durch sich bewegende Polizeiketten. Dabei setzten sie kein Pfefferspray oder Schlagstöcke mehr ein.
Um 15:45 Uhr traf ein Krankenwagen ein, den Demosanitäter für Verletzte zur Richtstraße gerufen hatte. Der Krankenwagen parkte an der Richtstraße.
Um 15:46 Uhr trat ein Polizist an den geparkten Krankenwagen heran. Eine Minute später fuhr der Krankenwagen quer über die Kreuzung und versorgte stattdessen einen verletzten Polizisten.
Um 15:48 Uhr traf ein weiterer Krankenwagen ein, der zu dem verletzten Polizisten fuhr und dann von der Polizei zu den verletzten Demonstranten an der Richtstraße umgeleitet wurde.
Um 15:53 Uhr versuchte ein Demosanitäter in der Torstraße mit der Polizei über das Durchlassen eines Krankenwagens in Richtung Torstraße zu verhandeln. Dort gab es sehr viele Verletzte, darunter drei Verletzte mit stark blutenden Kopfverletzungen. Dies wurde von der Polizei verweigert. Es wurde erneut Pfefferspray gegen DemonstrantInnen eingesetzt, die lautstark, aber friedlich gegen diese Entscheidung protestierten.
Um 15:53 Uhr kam die Demospitze der BildungsplangegnerInnen an der Kreuzung an.
Der Protest gegen diese Demo verlief an der Kreuzung friedlich, im weiteren Verlauf der Hauptstätter Straße mischten sich auch Gruppen von Gegendemonstranten unter die Demo, ohne dass es zu Gewalt oder auch nur Behinderungen kam.
Vorfälle am Hauptbahnhof
Um 16:55 Uhr versammelten sich die meisten BildungsplanbefürworterInnen abermals an ihrer Bühne auf dem Schlossplatz. Vier Polizeibeamte durchquerten die Versammlung, was Protest auslöste, der schließlich zum Rückzug der Polizei aus der Versammlung führte.
Um 17 Uhr formierte sich eine Spontandemo und machte sich auf den Weg zum Hauptbahnhof. Sie kam ohne Zwischenfälle um 17:10 Uhr am Hauptbahnhof an und wurde von den VeranstalterInnen aufgelöst.
Um 17:25 Uhr wurden zwei BeobachterInnen im Hauptbahnhof von einer Familie angesprochen, die in der Unterführung offensichtlich Pfefferspray eingeatmet hatte. Nach Zeugenaussagen gab es in der Unterführung einen Zusammenstoß von mutmaßlichen Antifas, mutmaßlichen Neonazis und der Polizei. Rettungswagen, Bevölkerungsschutz und die Feuerwehr trafen am Bahnhof ein, mussten allerdings nicht aktiv werden.
Bewertung:
Zunächst kritisiert Demobeobachtung Südwest die Vorkontrollen durch die Polizei. Vorkontrollen haben eine einschüchternde und abschreckende Wirkung und stellen somit einen massiven Eingriff in das Recht auf Versammlungsfreiheit dar. Die Konfiszierung von Fahnenstangen war willkürlich, zumal es keine entsprechenden Auflagen gab.
Während der Demonstration am Schillerplatz filmte die Polizei über sehr lange Zeiträume aus verschiedenen Perspektiven (Kamerawagen, Handkameras) ohne ersichtlichen Grund. Eine solch umfängliche Überwachung von Demonstrationen stellt einen unzulässigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar. Entsprechende Urteile sind hier zu finden.
Besonders kritisieren wir den Einsatz an der Kreuzung Torstraße / Hauptstätter Straße / Wilhelmsplatz.
Wegen des bisherigen Demonstrationsverlaufs und der Tatsache, dass die Demo der BildungsplangegnerInnen noch weit entfernt war, konnte die Polizei maximal von einer Blockadeabsicht der GegendemonstrantInnen ausgehen, nicht von einer Gefahr für die körperliche Unversehrtheit der BildungsplangegnerInnen.
In der Vergangenheit wurde solche Blockaden häufig zunächst geduldet. Dann wurde entschieden, ob es sich um eine rechtswidrige Totalblockade oder eine nach aktueller Rechtsprechung zulässige symbolische Blockade der Demonstration handelt.
Gegebenenfalls hätte die Polizei, wie in der Vergangenheit schon oft geschehen, die Blockade ohne Einsatz von Schlagstöcken oder Pfefferspray räumen bzw. ein paar Meter abdrängen können, um dem Demonstrationszug den nötigen Platz zu verschaffen.
Stattdessen entschloss sich die Polizei hier, die Kreuzung unter Einsatz von Schlagstock und Pfefferspray zu verteidigen. Eine Notwehrsituation bestand dabei höchstens beim Durchbruch einiger GegendemonstrantInnen durch die Polizeisperre in der Torstraße. Dies betrifft jedoch nur einen kleinen Anteil der Pfefferspray- und Schlagstockeinsätze.
Alle darauf folgenden Pfefferspray- und Schlagstockeinsätze, bei denen die Mehrzahl an Verletzungen entstanden sind, erachten wir als rechtswidrig.
Dies betrifft insbesondere die Pfeffersprayattacken auf die verbliebenen DemonstrantInnen in der Torstraße und die teilweise hinterhältigen Attacken auf Kleingruppen und Einzelpersonen, die insbesondere von einem Reiter der Reiterstaffel ausgingen und unserer Meinung nach den Tatbestand der Körperverletzung im Amt erfüllen.
Wir gehen nach unseren Beobachtungen davon aus, dass ein Teil der verletzten PolizistInnen durch „Friendly Fire“, also durch von der Polizei versprühtes Pfefferspray verletzt worden sind. Dies wurde uns von einem Pressefotografen, der entsprechendes Bildmaterial hatte, bestätigt.
Die hohe Zahl an verletzten DemonstrantInnen, die von der Demosanitätsgruppe Süd-West gemeldet wurde, steht in krassem Missverhältnis zum bis auf den Durchbruch an der Torstraße friedlichen Verlauf der Demo.
Auf vielen Anti-Nazi-Demos kommt es zu mehr und heftigeren Konflikten, aber weniger Verletzten.
Verantwortlich für das Missverhältnis ist nach Ansicht von Demobeobachtung Südwest der wiederholte, rechtswidrige und folgenschwere Gebrauch von Pfefferspray in Nicht-Notwehr-Situationen. Dies stellt im Übrigen auch einen Verstoß gegen die polizeilichen „Handhabungshinweise“ für den Einsatz von Pfefferspray dar.
(vgl. Kontext vom 13.08.2014, Absatz „Strengste Vorschriften für den Einsatz von Pfefferspray“)
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