Kundgebung „Solidarität mit den Opfern der israelischen Apartheidpolitik“ in Stuttgart am 29.5.2021 (15:00-17:00 Uhr)

Nachdem sich in den letzten Wochen Konflikte in Israel und den besetzten Gebieten zugespitzt hatten und dann Raketenbeschuss aus dem Gazastreifen auf Ziele in Israel begann und Israel seinerseits mit massiven militärischen Einsätzen auf Ziele im Gazastreifen mit vielen zivilen Opfern reagierte, kam es u.a. auch in Deutschland zu Solidaritätskundgebungen mit den Palästinensern und auch zu anti-israelischen Demonstrationen, auch vor Synagogen. Wo dabei die Grenze zwischen Kritik am Handeln des Staates Israel einerseits und Antisemitismus andererseits zu ziehen ist, ist keine einfache Frage (und v.a. keine, die wir hier erörtern können). Weil nicht auszuschließen war, dass auch dieser Kundgebung ähnliche Auseinandersetzungen folgen könnten, schien es uns wichtig, da zu sein und hinzuschauen. Da in diesen Auseinandersetzungen die Ausübung des Rechts auf Versammlungen nach Art. 8 GG oft mit den Inhalten (Parolen, Formulierungen auf Schildern u.ä.) in Verbindung gebracht wird, gehen wir mehr als sonst auf diese ein.

Die Veranstalter rechneten nicht mit sehr großem Zulauf: Die Bühne war klein und die Lautsprecheranlage entsprechend dimensioniert. Auf dem Platz waren Kreuze in corona-gerechten Abständen auf dem Pflaster markiert, damit die Teilnehmenden sich entsprechend verteilen konnten. Es kamen wohl kaum mehr als 150 Menschen. Gegner des Anliegens der Kundgebung waren nicht aufgetaucht. Die Polizei war mit ca. 6 Fahrzeugen und dem entspr. Kräften da. Es kam zu keinerlei Konflikten mit den Demonstrierenden.

Diese hatten viele Palästinenserfahnen dabei, es gab Plakate, die die Folgen der israelischen Angriffe auf den Gazastreifen zeigten, die Namen der dabei (lt. Redebeiträgen) getöteten 75 palästinensischen Kindern wurden verlesen. Eine Schauspielerin las Gedichte eines palästinensischen Dichters. Die Redebeiträge stellten die jüngsten Ereignisse einerseits in den Zusammenhang der Nakba und deren Fortsetzung bis heute und sahen die Ursachen auch in der Enttäuschung über die Ergebnislosigkeit des in den 90-er Jahren versuchten Friedensprozesses. Man sah das praktische Verschwinden der politischen Linken aus der israelischen Politik als Grund, warum Palästinenser an einer Lösung des Konflikts verzweifeln. Die Politik des Staates gegenüber arabischen Bewohnern innerhalb und außerhalb des Staatsgebiets wurde als Apartheid bezeichnet. Viele einzelne Teilnehmende hatten eigene Schilder dabei, die auf einem Schild Gerechtigkeit für Palästinenser und Ablehnung von Antisemitismus bekundeten, oder aus den Worten bestanden: „I see humans but no humanity.“ Es gab freilich auch die Parole „free, free, free, from the river to the sea.“

Wir sehen in all dem die glaubhafte Position, staatliches Handeln in Israel und dessen unkritische Unterstützung in Europa zu kritisieren. Den Status der Palästinenser in Israel als „Apartheid“ zu bezeichnen wirft der israelischen Regierung natürlich ethnische Diskriminierung vor; er rückt die Verhältnisse in Israel in die Nähe derer im früheren Südafrika und wirkt so provozierend polemisch. Doch die Kritik an dem rechtlichen und faktischen Status der Palästinenser in Israel und den besetzten Gebieten insgesamt zurückzuweisen, indem man sie antisemitisch nennt, wäre ein Ausdruck der Verweigerung der Diskussion über die Realität.

Demo „Solidarität mit den Hungerstreikenden“ in Stuttgart am 25.5.2019

Vorwort

Die angekündigte Solidarität galt Streikenden Gefangenen in der Türkei, die sich für bessere Haftbedingungen insbesondere von Öcalan einsetzten. Der Hungerstreik wurde lt. Pressemeldungen kurz danach auf Bitten Öcalans beendet.

Demonstrationen mit großenteils kurdischen Teilnehmenden finden immer in einem besonderen Spannungsfeld statt. Hier wies der Versammlungsbescheid auf eine, wie die Polizei vermutete, ähnliche Demonstration am 11.3.2018 hin, bei der mit Fahnenstangen auf Polizisten eingeschlagen worden sei. Die so begründeten Auflagen gingen freilich kaum über das Übliche hinaus. Die damalige Demo protestierte gegen den Einmarsch der Türkei in Nordsyrien (Afrin). Es gibt ein 2-Minuten-Video auf YouTube, das tumultartige Szenen, aber keine Gewaltakte einer Seite zeigt, und das u.a. von Unterstützern der türkischen Regierung als richtiges Verhalten gegen die „PKK“ gelobt wird.

Die Stuttgarter Zeitung sah das gelassener und berichtete von 2 Festnahmen wegen 1 Flaschenwurf und 1 Beleidigung. Von verletzten Polizist*innen berichtet sie nicht.Die Polizei bzw. das Amt für öffentliche Ordnung erwarteten laut dem Versammlungsbescheid nun für den 25.5.2019

mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit … bei der jetzigen Versammlung … Straftaten.

Das müssen aber keine Gewalttaten sein, sondern – und darauf verweist der Versammlungsbescheid – können auch Parolen zur Unterstützung verbotener Organisationen wie der PKK oder der YPG sein. Mit diesen Verboten ist es aber nicht so einfach. Selbst wenn Organisationen nicht grundsätzlich verboten sind, aber

mittelbar einer verbotenen Organisation zugerechnet werden können,

seien sie verboten. Nur wenn ihre Kennzeichen eindeutig nicht im Zusammenhang mit der PKK stünden, seien sie zugelassen. Genaue Kriterien zur Abgrenzung dieser Fälle werden nicht angegeben, sind auch kaum möglich. So wird durch diesen Versammlungsbescheid ein Bereich der Unschärfe geschaffen, der Willkür begünstigt.

Demonstrationsverlauf

Die ca. 300 Teilnehmer*innen versammelten sich zu Beginn in der Lautenschlagerstraße. Obwohl die Polizei, wie im Versammlungsbescheid erwähnt, Gewaltbereitschaft erwartete, war kein „Antikonflikt-Team“ anwesend, dafür aber viele mit Bein- und weiterer Panzerung geschützte Einsatzkräfte. Der Demonstrationszug war vorn und hinten von Polizeieinsatzwagen flankiert und wurde augenscheinlich von Anfang an aus einem Fahrzeug heraus videografiert – zumindest war die Kamera auf die Versammlung gerichtet.

Nachdem der Demonstrationszug einige hundert Meter gelaufen war, wurde er (auf der Theodor-Heuss-Straße) eine Weile angehalten, weil verbotene Parolen gerufen worden seien.

Rückfrage der Demobeobachter bei Organisator*innen der Demonstration bezüglich der spezifischen Parolen schaffte brachte keine Klärung, da diesen auch nicht klar war um welche Parolen es sich handeln sollte. Falls sich das auf von uns wahrgenommene“YPG„- Rufe beziehen sollte, ist zu sagen: Immerhin ist die YPG Partner westlicher Truppen im Krieg gegen den IS. Ab diesem Zwischenstopp wurde die Demonstration dauerhaft von beiden Seiten mit mindestens 4 Handkameras gefilmt.

Mitunter wurden Seitenbanner nicht gemäß dem Versammlungsbescheid mit Abstand getragen und eine Zeit lang gab es ein über den Köpfen getragenes Banner, das aber nach einer Durchsage der Demonstrationsleitung entfernt wurde.

Sonst war der Demonstrationsverlauf einschließlich der Abschlusskundgebung und Auflösung der Versammlung kurz nach 16.00 am Stauffenbergplatz ereignislos und vollkommen friedlich. Danach jedoch begann die Polizei, Einzelne zwecks Personalienfeststellung aus den abziehenden Demonstrationsteilnehmer*innen herauszugreifen. Wir beobachteten einen ersten Fall am Alten Schloss.

Die Polizei duldete keine Zuschauer*innen und reagierte mitunter gereizt. Ein Polizist äußerte sich gegenüber einer Gruppe von Demonstrant*innen mit den Worten „Fass mich an und es knallt“. Man duldete wenig später weder Freunde noch Demobeobachter am Ort des Geschehens, auch nicht in einem Abstand weit außer Hörweite.

Es kam dann später mit einigem zeitlichen und räumlichen Abstand zu einem kleinen Kessel unter den Arkaden des Königsbaus an der Bolzstraße. Die Polizei gab bekannt, dass Menschen, die sich ausweisen könnten und wollten, den Kessel verlassen könnten. Die Maßnahme finde statt, weil gegen das Versammlungsgesetz verstoßen worden sei. Einer Demonstrantin, die meinte, ihren Ausweis nicht zeigen zu wollen, wurde mitgeteilt, man würde sie, wenn sie sich nicht ausweisen könne, mit auf die Polizeiwache nehmen. Auch wir Demobeobachter waren in diesen Kessel geraten und wurden wie alle andern nur nach Personalienfeststellung (Foto des Ausweises und Videografieren der Person von vorne und hinten) und Durchsuchen herausgelassen.

Einschätzung

Die Polizei schien, wie beschrieben, an Deeskalation nicht interessiert. Dauerndes Filmen ist nur dann rechtmäßig, wenn Straftaten geschehen oder erkennbar unmittelbar bevorstehen – dies war unserer Beobachtungen nach nicht der Fall. Das dauernde Filmen bei dieser Demo kriminalisierte also die Teilnehmenden von vornherein, wie es eben auch im Versammlungsbescheid ausgesprochen war. Einerseits verzichtete die Polizei darauf, während der Demonstration einzelne ihr Verdächtige aus dem Zug heraus festzunehmen, andererseits waren die nachfolgenden Maßnahmen zur „Personalienfeststellung“ höchst problematisch. Für Beobachter*innen, Freund*innen und wohl auch die Betroffenen selbst war nicht erkennbar, welcher Straftat sie verdächtigt wurden. Obwohl diese Personalienfeststellungen nicht mehr während der Versammlung stattfanden, mussten sie stark abschreckend wirken: Wer mag unter solchen Umständen ohne Bedenken sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen? Angesichts der völlig gewaltfreien Demonstration waren sie deutlich unverhältnismäßig. Dass diese Maßnahmen bewusst auch auf Demobeobachter ausgedehnt wurden, erweckt den Eindruck, dass der Polizei Zeugen lästig sind. Das darf in einer Demokratie nicht sein.

Unnötige Gewaltanwendung der Stuttgarter Polizei

Demo für „Menschenrecht auf Wohnen“ und gegen Wohnungsnot in Stuttgart am 6. April 2019

In Koordination mit anderen Städten fand am Samstag auch in Stuttgart eine Kundgebung mit Demonstrationszug eines breiten Bündnisses einschließlich von Parteien und Gewerkschaften statt. Einzelne Gruppen von Betroffenen wie Geflüchtete und Studenten waren mit eigenen Plakaten da. Im Demonstrationszug gab es auch einen „Besetzen“-Block .

Nach der Kundgebung mit vielerlei Wort- und Musikbeiträgen setzte sich der Demozug in Richtung Marienplatz über Charlotten-, Olga-, Katharinen-, Cotta- und Tübinger Straße in Bewegung. Er war beeindruckend groß, unsre Zählung ergab aber nur etwa 1500 Teilnehmer*innen.
Voraus fuhren eine Reihe von Polizeifahrzeugen, es folgten etwa zwei Dutzend Polizist*innen zu Fuß: Die Polizei schien sich auf Aktionen aus dem Demozug heraus eingestellt zu haben. Dann folgte der Demozug, angeführt von einem großen Lautsprecherwagen.
In der Katharinenstraße kam der Zug an Gebäuden von Vonovia und der GWG-Gruppe vorbei. Diese wurden durch einige Polizist*innen besonders geschützt. Einige kleine Farbbeutel flogen.
Der Zug zog in der Heusteigstraße an einigem auffälligen „Leerstand“ vorbei – nach übereinstimmenden Berichten versuchten einige Menschen Plakate an die Wände zu kleben, die Polizei verhinderte dies und setzte dabei Pfefferspray ein.
Ohne weitere Zwischenfälle verlief die Demonstration bis zum Marienplatz. Dort wurde die Demo beendet, verbunden mit dem Hinweis, dass (sinngemäß) der Stuttgarter Süden und Heslach ein lebendiger Teil der Stadt seien und zu weiterem Verweilen einlüden.

Plötzlich heulten Polizeisirenen, Polizeiautos und Motorräder fuhren schnell und mit Blaulicht in südlicher Richtung davon. Ein spontaner Demozug (ca. 120 Teilnehmer*innen) bildete sich am Anfang der Böblinger Straße. Dies ist auch der Weg zum Lilo-Herrmann-Zentrum, einem linken Hausprojekt mit Veranstaltungsräumen. Dass spontane Demonstrationen möglich sind, ist unstrittig. Meist sucht die Polizei dann eine*n Versammlungsleiter*in oder Ansprechpartner. Dies schien auch diesmal geschehen zu sein. Dennoch wurde dieser Demozug von einer starken Polizeikette in Höhe der Tannenstraße aufgehalten. Die Spitze des Zuges drängte gegen diese Kette, ohne Erfolg (und auch ohne Aussicht darauf). Darüber hinausgehende Handlungen, wie z.B. das Werfen von Flaschen o.ä., haben wir nicht beobachtet. Hier kam es erneut zu mehrfachem Einsatz von Pfefferspray. Die Böblinger Straße wurde auch auf der anderen (nördlichen) Seite durch eine Polizeikette gesperrt. Da dies unangekündigt gemacht wurde, fanden sich Passanten, z.T. mit Kindern, plötzlich zwischen Polizeiketten. Schließlich wurde die nördliche Sperre aufgehoben, der Demozug ging zurück Richtung Marienplatz und löste sich dort auf.
Später erfuhren wir zufällig, dass in der Böblinger Straße ein Gebäude von Hofbräu besetzt worden war. Dort fanden wir eine entspannte Atmosphäre, Menschen saßen an Biertischgarnituren, andere spielten Ballspiele. Das Gebäude stehe seit mehreren Jahren leer, hieß es. Es ist kein Wohnhaus, die Besetzung war dementsprechend nicht auf Dauer angelegt.

Politische Forderungen und Kampagnen für eine andere Wohnungsbaupolitik sind nicht neu. Dabei Aktive sehen eine Verschärfung der Wohnungsnot und doch kaum Änderungen in der Politik. Dass daraus der Wunsch entsteht, stärkeren Druck zu erzeugen, z.B. in Form von Hausbesetzungen, ist nicht überraschend, dass die Polizei das auftragsgemäß verhindern möchte, ebenso. Es geht um die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Dass Pfefferspray das mildeste Mittel gewesen sein soll, um Plakatieren, also eine Sachbeschädigung überschaubarer Größe, zu verhindern, kann nicht sein.

Entsprechend bei der unangemeldeten Demo in der Böblinger Straße. Mit den dort eingesetzten Polizeikräften hätte man das Hofbräugebäude bequem gegen unbefugtes Betreten sichern können. Und selbst die Sperrung des Wegs für die Demo auf der Böblinger Straße, so sie denn nötig gewesen sein sollte, war ja schon ohne Einsatz von Pfefferspray erfolgreich. Der Pfeffersprayeinsatz mag vielen, die nicht in unmittelbarer Nähe waren, kaum aufgefallen sein, doch er war massiv: Demosanitäter zählten 51 Verletzte. Auch andere, so z.B. die Stuttgarter Zeitung sehen das kritisch. Dort ist auch (in der Print-Ausgabe) ein Foto von Beobachternews, das einen solchen Einsatz zeigt, abgedruckt.

Zur Bewertung dieses Einsatzes muss man die Einsatzregeln der Polizei bedenken. „Bestimmungsgemäßer Einsatz“ heißt: zurückhaltend, in Notwehr, bei Untauglichkeit schwächerer Mittel und gezielt nur gegen einzelne Personen. Die Regeln mögen in den Ländern leicht variieren, für die Bundespolizei gilt:

Nach § 1 i. V. m. § 2 Absatz 4 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) ist deren Gebrauch zulässig, wenn der Einsatz von körperlicher Gewalt und deren Hilfsmitteln keinen Erfolg versprechen und damit der Gebrauch von anderen Waffen (Hiebwaffen und Schusswaffen) vermieden werden kann. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten.

Quelle: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/053/1705345.pdf. Das ist: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abg. Ströbele u.a. zu Polizeieinsätzen bei Protesten gegen Castortransporte, Bundestagsdrucksache 17/5345 Frage Nr. 22.

Möchte die Polizei wirklich behaupten, sie habe vor der Alternative „Schießen oder Sprühen“ gestanden?

 

Bilder

Auf der Planie vor Beginn der Demo
Kundgebung auf dem Schlossplatz
Vor GWG-Gebäude
Besetztes Hofbräugebäude
Böblinger Straße

Bericht: Proteste gegen AfD-Kundgebung in Stuttgart am 8.12.2018

„Stuttgart gegen Rechts“ und andere Gruppen hatten zu einer Gegenkundgebung und Protesten gegen eine auf dem Kronprinzplatz angekündigten AfD-Kundgebung zum UN-Migrationspakt aufgerufen.

Die Gegenkundgebung auf dem Rotebühlplatz, wenige hundert Meter von der Kundgebung der AfD entfernt, fand ab 12:30 Uhr mit mehreren Hundert TeilnehmerInnen statt. Der Versammlungsort der AfD war für eine massive Absperrung vorbereitet: Hamburger Gitter in zwei Reihen, dazwischen Dutzende von Polizeifahrzeugen und zwei Wasserwerfer. Später wurde auch die Reiterstaffel eingesetzt. Noch vor Beginn der AfD-Kundgebung zogen die meisten TeilnehmerInnen der Gegenkundgebung in einem spontanen Zug dorthin und blieben vor den Absperrgittern stehen. Die Protestierenden versuchten an anderen Stellen näher an die AfD-Kundgebung heranzukommen und später ihren Protest auch bei der Abreise der AfDler hörbar zu machen.

Hieraus entwickelte sich ein wohl für alle, auch die Polizei, unübersichtliches Hin und Her von Gruppen von DemonstrantInnen und der Polizei. Dabei setzte die Polizei allein nach unserer Beobachtung sieben DemonstrantInnen fest, insgesamt mögen es doppelt so viele gewesen sein. Nur in einem Fall konnten wir den Anlass erkennen: Der Versuch, mit einem Transparent die andere Seite der vierspurigen Theodor-Heuss-Straße zu erreichen und so vielleicht den Verkehr zum Halten zu bringen. Dabei wurde starker unmittelbarer Zwang eingesetzt: Ein Polizeibeamter schlug mit der Faust zu, der junge Mann wurde gegen eine Wand geschleudert.

Den GegendemonstrantInnen konnten ihren Protest gegen die AfD und den allgemeinen „Rechtsruck“ hör- und sichtbar zu machen, vor allem der Öffentlichkeit, aber auch den ca. 40-75 (nach Presseberichten) AfD-Anhängern.

Wir kritisieren allerdings insbesondere die Brutalität der Polizisten beim Aufhalten der Demonstranten an der Theodor-Heuss-Straße. Die Situation war zu diesem Zeitpunkt im Allgemeinen entspannt. Es bestand nicht die Gefahr, dass es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Lagern kommen könnte. Ziel der Beamten konnten es also nur gewesen sein, die räumliche Trennung strikt aufrecht zu erhalten und auch keine kleine Gruppe in die Nähe zu lassen, und außerdem dem fließenden Verkehr zu seinem Recht zu verhelfen. Für beide Ziele ist ein Faustschlag nicht zu rechtfertigen, es hätte weitaus mildere Mittel gegeben.

Ob es sich nun um einen gewaltaffinen Beamten handelte, ob er eine politische Botschaft senden wollte oder ob er vielleicht aufgrund eines pauschalen Feindbildes die Situation falsch eingeschätzt hat, jedenfalls haben solche Aktionen für alle DemonstrantInnen gegen Rechts eine einschüchternde Wirkung, ebenso wie die sichtbare Drohung mit Wasserwerfern. Da solche Gewaltausbrüche außerdem geeignet sind, Situationen eskalieren zu lassen, sollte die Stuttgarter Polizei schon aus eigenem Interesse dieses Verhalten ihrer BeamtInnen verhindern.

PM 1/2017 zum Tag der Deutschen Zukunft in Karlsruhe-Durlach

„Die international kritisierte deutsche Praxis, Demonstrationen bevorzugt mit Spezialeinheiten zu begleiten (sog. BFE-Einheiten), hat gestern in Karlsruhe zu massiven Einschränkungen der Versammlungsfreiheit geführt“, so Nero Grünen, der als Beobachter vor Ort war.

„Statt wie andere Länder zunächst lokale reguläre Kräfte der Schutzpolizei zur Versammlungsbegleitung einzusetzen, wurden die Gegendemonstrationen von auf schwierige Festnahmen und Crowd-Control spezialisierten Einheiten aus Baden-Württemberg, Thüringen, Hessen, Niedersachsen und Bayern eng begleitet. Ferner wurden eine Pferdestaffel und Hunde eingesetzt. So wurde ein Klima der Eskalation geschaffen, welches wir so bis jetzt noch nie beobachtet hatten“, so Grünen weiter.

Zur ersten größeren Konfrontation kam es, als eine Polizeisperre einer Gruppe von bis zu eintausend Gegendemonstranten den Weg versperrte.

Hinter der Absperrung [1] befand sich nicht etwa die Route der Partei „Die Rechte“. Das Ziel der Gegendemo war stattdessen eine angemeldete und genehmigte antifaschistische Mahnwache, die etwa 100 Meter entfernt war.

„Wir bezweifeln stark Sinn und Zweck sowie Rechtmäßigkeit dieser Polizeisperre. Da alle weiteren Konflikte hier ihren Ausgang fanden, ist das Klärungsbedürfnis hier besonders hoch“, bemerkt Grünen.

Die Spitze der Demonstration versuchte die PolizistInnen aus dem Weg zu drängen, was zu massivem Einsatz von Schlagstöcken und der potentiell tödlichen Waffe Pfefferspray führte.

Als Reaktion auf diesen Einsatz wurden nach unseren Beobachtungen zwei Böller und wenige teilweise gefüllte Plastikflaschen auf die Polizei geworfen. Auf Seiten der Gegendemonstranten kam es zu dutzenden Verletzten durch Pfefferspray und Schlagstöcke.

Bei diesem Einsatz wurde auch die Pressefreiheit grob missachtet: Journalisten wurde ein Platzverweis erteilt und sie wurden ebenso zurückgedrängt.

Der weitere Verlauf des Tages war davon geprägt, dass BFE-Einheiten immer wieder unerwartet und mit voller Wucht in die Demo drängten, um einzelne Beschuldigte herauszugreifen. Im Zuge dessen kam es zu zahlreichen Konflikten mit vielen weiteren Verletzten.

Ebenso gravierend wirkte ein Polizeieinsatz direkt an der angemeldeten Mahnwache in der Pforzheimer Straße. Dort hatten sich etwa eintausend GegendemonstrantInnen versammelt, um lautstark gegen die Neonazidemonstration zu protestieren, die gerade in Hör- und Sichtweite angekommen war.
Die Polizei vermutete nach eigenen Angaben einen Straftäter in der Menge, weswegen sie mit massivem Einsatz von hinten in die Mahnwache stürmte. Nachdem sich die Einheiten etwas zurückgezogen hatten, wurden vier laut bellende Polizeihunde ohne Maulkorb direkt hinter der Versammlung in Stellung gebracht.

„Unter diesen Umständen war der angemeldete und genehmigte Protest gegen die vorbeilaufende Neonazi-Demonstration nicht mehr möglich.

Im Rahmen des Versammlungsrechts ist das Recht auf Protest in Hör- und Sichtweite der Adressaten besonders geschützt. Eintausend Menschen dieses Grundrecht zu nehmen um einen Verdächtigen festzunehmen ist grob unverhältnismäßig. Mit dieser Begründung könnte fast jede größere Versammlung effektiv verhindert werden“, so Grünen abschließend.

[1] Die durchbrochene Polizeikette befand sich in der Neuensteinstraße unmittelbar vor der Lamprechtstraße. Auf der Lamprechtstraße selbst, die zur Die-Rechte-Demonstration geführt hätte, befand sich zusätzlich eine mit Gittern befestigte Polizeisperre. Die Demonstranten liefen jedoch Richtung Mahnwache weiter durch die Neuensteinstraße, wo sich unmittelbar vor der B3 eine weitere Polizeikette bildete. Dort kam es zu weiteren Auseinandersetzungen, als die Demonstration nicht zur Mahnwache an der B3 durchgelassen wurde.

Bericht zu den Bildungsplandemos am 28.02.2016 in Stuttgart

Am 28.02.2016 fanden Demonstrationen für- bzw. gegen den grün-roten Bildungsplan statt. Dabei geht es hauptsächlich um die Frage, ob im Unterricht ein traditionelles Familienbild (Vater, Mutter und Kinder) oder ein inklusiveres Familienbild, welches beispielsweise auch Regenbogenfamilien und Patchwork-Familien mit einschließt, thematisiert werden sollten.

Verschärft wurde dieser Konflikt durch die Ansicht vieler BildungsplangegnerInnen, der neue Bildungsplan schwäche die traditionelle Familie, fördere Pädophilie oder erziehe Kinder zur Homosexualität.

Viele BildungsplanbefürworterInnen werfen den GegnerInnen Homophobie, also eine Form des gruppenbezogenen Menschenhass, und die Tolerierung von rechtsextremen Versammlungsteilnehmern vor. Nach übereinstimmenden Aussagen mehrerer KennerInnen der rechtsextremen Szene vor Ort nahmen in der Tat Neonazis, insbesondere der „Identitären Bewegung“, teil. Sie waren allerdings nicht ohne Weiteres durch Flaggen oder ähnliches als Neonazis erkennbar.

Die BildungsplanbefürworterInnen trafen sich ab 12 Uhr auf dem Schlossplatz, die GegnerInnen ab 14 Uhr auf dem Schillerplatz.

Demobeobachtung Südwest war mit vier BeobachterInnen vor Ort.

Vorkontrollen

Vorkontrollen
Vorkontrollen

Alle Menschen, die die Polizei ihrem Aussehen nach der Demo für den Bildungsplan zugerechnet haben, wurden an verschiedenen Kontrollpunkten rund um den Schlossplatz kontrolliert. Die mutmaßlichen VersammlungsteilnehmerInnen wurden abgetastet, Rucksäcke wurden durchsucht und teilweise Personalien kontrolliert. Es wurden Fahnenstangen und Generatortreibstoff beschlagnahmt. Letzterer wurde nach Verhandlungen wieder frei gegeben.

Proteste am Schillerplatz und an der Wegstrecke

Es gab schon während der Anreise der BildungsplangegnerInnen lautstarke Proteste rund um den Schillerplatz. Es kam zu verbalen Auseinandersetzungen, es wurde Konfetti geworfen und zeitweise auch der Nordeingang blockiert. Punktuell kam es zu Gerangel. Tätliche Übergriffe auf Bildungsplangegner haben wir nicht beobachtet. Die Bildungsplangegner mussten zwar beim Einlass zum Schillerplatz Verzögerungen hinnehmen oder auf andere Eingänge ausweichen, letztlich konnten sie jedoch vollumfänglich ihr Recht auf Versammlungsfreiheit ausüben.

Beim Durchgang zum Schillerplatz trafen Gegner und Befürworter aufeinander.
Beim Durchgang zum Schillerplatz trafen Gegner und Befürworter aufeinander.

Allerdings wurden nach Medienberichten drei Busse der Bildungsplangegner mit Steinen beworfen und beschädigt.

Das ebenfalls versammlungsrechtlich geschützte Anliegen der BildungsplanbefürworterInnen, in Hör- und Sichtweite ihrer Adressaten zu protestieren, wurde von der Polizei nur teilweise gewährleistet. Rund um den Schillerplatz gab es mit einer Ausnahme keine Probleme, höchstens kleinere Schubsereien im dichten Gedränge. Am Nordeingang kam es zu einem Pfeffersprayeinsatz mit einigen Verletzten und einer Ingewahrsamnahme

Die BildungsplangegnerInnen wurden nach ihrer Auftaktkundgebung als Demonstrationszug durch den oberirdischen Teil der Stadtautobahn (Hauptstätter Straße) geleitet, wendeten auf Höhe der Torstraße und liefen auf der anderen Seite der Hauptstätter Straße zurück zum Schillerplatz.

Während dieser Demo der Bildungsplangegner war an manchen Stellen Protest unmittelbar an der Wegstrecke möglich und verlief friedlich, an anderen Stellen schritt die Polizei jedoch mit massivem Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken ein, insbesondere an der Torstraße.

Vorfälle an der Torstraße / Hauptstätter Straße / Wilhelmsplatz

Größere Gruppen von GegendemonstrantInnen versammelten sich sowohl auf dem Wilhelmsplatz, kurz darauf auch an der Torstraße. Zu diesem Zeitpunkt war die Demo der BildungsplangegnerInnen noch nicht in Sichtweite. Der Ausgang der Torstraße wurde durch eine Polizeikette blockiert. Auch zwischen Wilhelmsplatz und Hauptstätter Straße befand sich Polizei.

Um 15:38 Uhr durchbrachen GegendemonstrantInnen die Polizeikette in der Torstraße. Dabei kam es zu Verletzten auf beiden Seiten. Dieser Vorfall stellte den einzigen von uns beobachteten Fall von Gewalt seitens der Gegendemonstranten dar. Die Polizeikette wurde innerhalb von Sekunden wiederhergestellt.

Gleichzeitig durchflossen einige Gegendemonstranten die lockere Polizeikette am Wilhelmsplatz.

In den darauf folgenden Minuten machte die Polizei Jagd auf alle GegendemonstrantInnen, die sich auf der Hauptstätter Straße aufhielten, obwohl keine Bedrohung für die PolizeibeamtInnen oder die Demo gegen den Bildungsplan vorlag, denn sie war zu diesem Zeitpunkt noch mehrere hundert Meter entfernt.

Um 15:40 Uhr traf die Reiterstaffel der Polizei ein und ging mit Pfefferspray gegen Kleingruppen und einzelne Personen ohne für uns ersichtlichen Grund vor. Um 15:41 Uhr sprühte ein Reiter gezielt und massiv Pfefferspray auf eine Frau, die sich gerade schlendernd vom Geschehen wegbewegte, offensichtlich keine Bedrohung darstellte und von der Attacke sichtlich überrascht wurde. Sie ging durch die Attacke zu Boden und wurde danach ein zweites Mal vom gleichen Reiter mit Pfefferspray attackiert.

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Um 15:42 Uhr setzte der selbe Reiter vor der Metzgerei Ergenzinger abermals Pfefferspray ohne ersichtlichen Grund ein.

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Um 15:43 Uhr räumte die Polizei die Kreuzung von verbliebenen ProtestiererInnen durch sich bewegende Polizeiketten. Dabei setzten sie kein Pfefferspray oder Schlagstöcke mehr ein.

Um 15:45 Uhr traf ein Krankenwagen ein, den Demosanitäter für Verletzte zur Richtstraße gerufen hatte. Der Krankenwagen parkte an der Richtstraße.

Um 15:46 Uhr trat ein Polizist an den geparkten Krankenwagen heran. Eine Minute später fuhr der Krankenwagen quer über die Kreuzung und versorgte stattdessen einen verletzten Polizisten.

Um 15:48 Uhr traf ein weiterer Krankenwagen ein, der zu dem verletzten Polizisten fuhr und dann von der Polizei zu den verletzten Demonstranten an der Richtstraße umgeleitet wurde.

Um 15:53 Uhr versuchte ein Demosanitäter in der Torstraße mit der Polizei über das Durchlassen eines Krankenwagens in Richtung Torstraße zu verhandeln. Dort gab es sehr viele Verletzte, darunter drei Verletzte mit stark blutenden Kopfverletzungen. Dies wurde von der Polizei verweigert. Es wurde erneut Pfefferspray gegen DemonstrantInnen eingesetzt, die lautstark, aber friedlich gegen diese Entscheidung protestierten.

Um 15:53 Uhr kam die Demospitze der BildungsplangegnerInnen an der Kreuzung an.

Der Protest gegen diese Demo verlief an der Kreuzung friedlich, im weiteren Verlauf der Hauptstätter Straße mischten sich auch Gruppen von Gegendemonstranten unter die Demo, ohne dass es zu Gewalt oder auch nur Behinderungen kam.

Über weite Teile des Weges wurden Bildungsplanbefürworter und Gegner nicht getrennt, ohne das es zu Gewalt kam
Über weite Teile des Weges wurden Bildungsplanbefürworter und Gegner nicht getrennt, ohne das es zu Gewalt kam

Vorfälle am Hauptbahnhof

Um 16:55 Uhr versammelten sich die meisten BildungsplanbefürworterInnen abermals an ihrer Bühne auf dem Schlossplatz. Vier Polizeibeamte durchquerten die Versammlung, was Protest auslöste, der schließlich zum Rückzug der Polizei aus der Versammlung führte.

Um 17 Uhr formierte sich eine Spontandemo und machte sich auf den Weg zum Hauptbahnhof. Sie kam ohne Zwischenfälle um 17:10 Uhr am Hauptbahnhof an und wurde von den VeranstalterInnen aufgelöst.

Um 17:25 Uhr wurden zwei BeobachterInnen im Hauptbahnhof von einer Familie angesprochen, die in der Unterführung offensichtlich Pfefferspray eingeatmet hatte. Nach Zeugenaussagen gab es in der Unterführung einen Zusammenstoß von mutmaßlichen Antifas, mutmaßlichen Neonazis und der Polizei. Rettungswagen, Bevölkerungsschutz und die Feuerwehr trafen am Bahnhof ein, mussten allerdings nicht aktiv werden.

Bewertung:

Zunächst kritisiert Demobeobachtung Südwest die Vorkontrollen durch die Polizei. Vorkontrollen haben eine einschüchternde und abschreckende Wirkung und stellen somit einen massiven Eingriff in das Recht auf Versammlungsfreiheit dar. Die Konfiszierung von Fahnenstangen war willkürlich, zumal es keine entsprechenden Auflagen gab.

Während der Demonstration am Schillerplatz filmte die Polizei über sehr lange Zeiträume aus verschiedenen Perspektiven (Kamerawagen, Handkameras) ohne ersichtlichen Grund. Eine solch umfängliche Überwachung von Demonstrationen stellt einen unzulässigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar. Entsprechende Urteile sind hier zu finden.

Besonders kritisieren wir den  Einsatz an der Kreuzung Torstraße / Hauptstätter Straße / Wilhelmsplatz.

Wegen des bisherigen Demonstrationsverlaufs und der Tatsache, dass die Demo der BildungsplangegnerInnen noch weit entfernt war, konnte die Polizei maximal von einer Blockadeabsicht der GegendemonstrantInnen ausgehen, nicht von einer Gefahr für die körperliche Unversehrtheit der BildungsplangegnerInnen.

In der Vergangenheit wurde solche Blockaden häufig zunächst geduldet. Dann wurde entschieden, ob es sich um eine rechtswidrige Totalblockade oder eine nach aktueller Rechtsprechung zulässige symbolische Blockade der Demonstration handelt.

Gegebenenfalls hätte die Polizei, wie in der Vergangenheit schon oft geschehen, die Blockade ohne Einsatz von Schlagstöcken oder Pfefferspray räumen bzw. ein paar Meter abdrängen können, um dem Demonstrationszug den nötigen Platz zu verschaffen.

Stattdessen entschloss sich die Polizei hier, die Kreuzung unter Einsatz von Schlagstock und Pfefferspray zu verteidigen. Eine Notwehrsituation bestand dabei höchstens beim Durchbruch einiger GegendemonstrantInnen durch die Polizeisperre in der Torstraße. Dies betrifft jedoch nur einen kleinen Anteil der Pfefferspray- und Schlagstockeinsätze.

Alle darauf folgenden Pfefferspray- und Schlagstockeinsätze, bei denen die Mehrzahl an Verletzungen entstanden sind, erachten wir als rechtswidrig.

Dies betrifft insbesondere die Pfeffersprayattacken auf die verbliebenen DemonstrantInnen in der Torstraße und die teilweise hinterhältigen Attacken auf Kleingruppen und Einzelpersonen, die insbesondere von einem Reiter der Reiterstaffel ausgingen und unserer Meinung nach den Tatbestand der Körperverletzung im Amt erfüllen.

Wir gehen nach unseren Beobachtungen davon aus, dass ein Teil der verletzten PolizistInnen durch „Friendly Fire“, also durch von der Polizei versprühtes Pfefferspray verletzt worden sind. Dies wurde uns von einem Pressefotografen, der entsprechendes Bildmaterial hatte, bestätigt.

An dieser Stelle verweisen wir betreffend der Gefahr und der rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von Pfefferspray auf unserer Schwesterorganisation „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ aus Göttingen:
www.buerger-beobachten-polizei.de/index.php/thema-repression/pfefferspray

Die hohe Zahl an verletzten DemonstrantInnen, die von der Demosanitätsgruppe Süd-West gemeldet wurde,  steht in krassem Missverhältnis zum bis auf den Durchbruch an der Torstraße friedlichen Verlauf der Demo.

Auf vielen Anti-Nazi-Demos kommt es zu mehr und heftigeren Konflikten, aber weniger Verletzten.

Verantwortlich für das Missverhältnis ist nach Ansicht von Demobeobachtung Südwest der wiederholte, rechtswidrige und folgenschwere Gebrauch von Pfefferspray in Nicht-Notwehr-Situationen. Dies stellt im Übrigen auch einen Verstoß gegen die polizeilichen „Handhabungshinweise“  für den Einsatz von Pfefferspray dar.
(vgl. Kontext vom 13.08.2014, Absatz „Strengste Vorschriften für den Einsatz von Pfefferspray“)