„Stuttgart gegen Rechts“ und andere Gruppen hatten zu einer Gegenkundgebung und Protesten gegen eine auf dem Kronprinzplatz angekündigten AfD-Kundgebung zum UN-Migrationspakt aufgerufen.
Die Gegenkundgebung auf dem Rotebühlplatz, wenige hundert Meter von der Kundgebung der AfD entfernt, fand ab 12:30 Uhr mit mehreren Hundert TeilnehmerInnen statt. Der Versammlungsort der AfD war für eine massive Absperrung vorbereitet: Hamburger Gitter in zwei Reihen, dazwischen Dutzende von Polizeifahrzeugen und zwei Wasserwerfer. Später wurde auch die Reiterstaffel eingesetzt. Noch vor Beginn der AfD-Kundgebung zogen die meisten TeilnehmerInnen der Gegenkundgebung in einem spontanen Zug dorthin und blieben vor den Absperrgittern stehen. Die Protestierenden versuchten an anderen Stellen näher an die AfD-Kundgebung heranzukommen und später ihren Protest auch bei der Abreise der AfDler hörbar zu machen.
Hieraus entwickelte sich ein wohl für alle, auch die Polizei, unübersichtliches Hin und Her von Gruppen von DemonstrantInnen und der Polizei. Dabei setzte die Polizei allein nach unserer Beobachtung sieben DemonstrantInnen fest, insgesamt mögen es doppelt so viele gewesen sein. Nur in einem Fall konnten wir den Anlass erkennen: Der Versuch, mit einem Transparent die andere Seite der vierspurigen Theodor-Heuss-Straße zu erreichen und so vielleicht den Verkehr zum Halten zu bringen. Dabei wurde starker unmittelbarer Zwang eingesetzt: Ein Polizeibeamter schlug mit der Faust zu, der junge Mann wurde gegen eine Wand geschleudert.
Den GegendemonstrantInnen konnten ihren Protest gegen die AfD und den allgemeinen „Rechtsruck“ hör- und sichtbar zu machen, vor allem der Öffentlichkeit, aber auch den ca. 40-75 (nach Presseberichten) AfD-Anhängern.
Wir kritisieren allerdings insbesondere die Brutalität der Polizisten beim Aufhalten der Demonstranten an der Theodor-Heuss-Straße. Die Situation war zu diesem Zeitpunkt im Allgemeinen entspannt. Es bestand nicht die Gefahr, dass es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Lagern kommen könnte. Ziel der Beamten konnten es also nur gewesen sein, die räumliche Trennung strikt aufrecht zu erhalten und auch keine kleine Gruppe in die Nähe zu lassen, und außerdem dem fließenden Verkehr zu seinem Recht zu verhelfen. Für beide Ziele ist ein Faustschlag nicht zu rechtfertigen, es hätte weitaus mildere Mittel gegeben.
Ob es sich nun um einen gewaltaffinen Beamten handelte, ob er eine politische Botschaft senden wollte oder ob er vielleicht aufgrund eines pauschalen Feindbildes die Situation falsch eingeschätzt hat, jedenfalls haben solche Aktionen für alle DemonstrantInnen gegen Rechts eine einschüchternde Wirkung, ebenso wie die sichtbare Drohung mit Wasserwerfern. Da solche Gewaltausbrüche außerdem geeignet sind, Situationen eskalieren zu lassen, sollte die Stuttgarter Polizei schon aus eigenem Interesse dieses Verhalten ihrer BeamtInnen verhindern.