Pressemitteilung: Demonstrationsbeobachtungsgruppen koordinieren bundesweit rechtliche Schritte gegen Behinderung ihrer Arbeit

Mit insgesamt fünf Klagen zu vier Geschehnissen gehen Demonstrations- und Polizeibeobachtungsgruppen aktuell gegen die zunehmende Behinderung ihrer Arbeit durch Polizeieinsatzkräfte vor.
Verwaltungsgerichtliche Klageverfahren wurden vor den Verwaltungsgerichten in Stuttgart, Karlsruhe, Göttingen und Kassel erhoben.
Die fünf Klägerinnen und Kläger im Alter von 32 bis 76 Jahren machen geltend, im Zusammenhang mit der Beobachtung von verschiedenen Polizeieinsätzen in ihrer Arbeit behindert worden zu sein.
Ein Demobeobachter der Gruppe „Demobeobachtung Südwest“ filmte am 11.05.2019 in Pforzheim Rangeleien und Schlagstockeinsätze durch Bundespolizisten gegen eingekesselte Demonstrationsteilnehmer.
Mit der Behauptung, dass es sich nicht um Demonstrationsteilnehmer sondern um Straftäter handele, unterbanden die Polizeieinsatzkräfte das Filmen, nahmen die Personalien des Beobachters auf und erteilten ihm einen Platzverweis.
Am 24.05.2019 verfügten Polizeibeamte der Göttinger Polizeidirektion eine Personalienfeststellung gegenüber einer Beobachterin der Göttinger Gruppe „Bürgerinnen und Bürger beobachten Polizei und Justiz“. Die 32-jährige hatte polizeiliche Maßnahmen gegenüber Teilnehmern einer fridays for future-Demonstration in Göttingen dokumentiert. Zwei weitere Kläger der Gruppe „Demobeobachtung Südwest“ waren nur einen Tag später, am 25.05.2019 trotz ihrer Kennzeichnung als Demonstrationsbeobachter durch die Einsatzkräfte in Stuttgart nach einer Versammlung zu Versammlungsteilnehmern erklärt, festgehalten, fotografiert und ihre Daten in Polizeidatenbanken gespeichert worden. Am 20.07.2019 dokumentierte ein Mitglied der Göttinger Gruppe „Bürgerinnen und Bürger beobachten Polizei und Justiz“ polizeiliche Maßnahmen gegenüber Demonstrierenden vor dem Gebäude des Polizeipräsidiums Nordhessen in Kassel.
Unter Androhung der Beschlagnahme der Kamera wurde der 53-jährige Polizeibeobachter gezwungen, die Dokumentation zu beenden und seine Personalien an die Beamten herauszugeben.
Mit Beschluss vom 25.07.2015 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter dem Az. 1 BvR 2501/13 die Rechte der unabhängigen Demonstrations- und Polizeibeobachtung gestärkt. Hiernach besteht das Recht, frei von staatlichen Eingriffen wie Personalienfeststellungen oder Platzverweisen das Verhalten von Polizeikräften im Zusammenhang mit Versammlungen zu beobachten und ggf. Beweise für Fehlverhalten von Polizeibeamten auch in Bild und Ton zu dokumentieren.
Im November letzten Jahres trafen sich Polizei- und Demobeobachtungsgruppen aus Berlin, Baden-Württemberg, Niedersachsen und NRW zu einem bundesweiten Vernetzungstreffen. Sie weisen entschieden die stetigen Zunahmen der Einschränkungen ihrer wichtigen Arbeit zurück.
Ihre Arbeit sei für einen Rechtsstaat unerlässlich, da unrechtmäßiges Polizeihandeln regelmäßig nur durch Vorlegen von Filmaufnahmen gerichtlich verfolgt und aufgeklärt wird.
„Die beklagten Maßnahmen sind nur Beispiele für eine zunehmende Praxis von Polizeieinsatzkräften, in Widerspruch zu der Entscheidung des BVerfG unser Recht auf eine unabhängige Beobachtung zu beschränken“ kritisiert Roland Laich von der Gruppe „Bürgerinnen und Bürger beobachten Polizei und Justiz“, der die Entscheidung des BVerfG vom 25.07.2015 erstritten hatte, die aktuelle Entwicklung.
Zuletzt hatte auch das Landgericht Kassel mit Beschluss 23.09.2019 (Az.: 2 Qs 111/19) eine Personalienfeststellung für rechtswidrig erklärt, die mit der absurden polizeilichen Begründung erfolgte, die Dokumentation polizeilicher Maßnahmen wäre die Aufzeichnung des vertraulich gesprochenen Wortes und damit eine Straftat nach § 201 StGB. „Offenbar muss der Polizei die Bedeutung der Verfassungsgerichtsentscheidung durch weitere Gerichtsentscheidungen verdeutlicht werden“ so Laich weiter zu dem Grund der weiteren Klageerhebungen.
Kurze Zusammenfassungen der streitigen polizeilichen Maßnahmen befinden sich in der Anlage zu dieser Mitteilung.
Für Rückfragen stehen die Rechtsanwälte Sven Adam, Nils Spörkel und Rasmus Kahlen zur Verfügung, die mit der Klageerhebung beauftragt wurden. Diese können auch Kontakt zu den Klägerinnen und Klägern vermitteln.

Pforzheim 23.2.2016 Gegendemonstration gegen die Fackelmahnwache des faschistischen „Freundeskreises – Ein Herz für Deutschland“

Beobachtungsbericht

Demobeobachtung Südwest war mit vier BeobachterInnen in Pforzheim

Das Gedenken an die Bombardierung Pforzheims am 23.2.1945 wiederholt sich jährlich in der gleichen Konstellation: Auf dem Wartberg hat der rechtsnationale „Freundeskreis“ für den Abend eine Kundgebung in Form einer Fackelmahnwache angemeldet. Ab 19:45 – dem Zeitpunkt der Bombardierung – läuten in der Stadt die Glocken. Oberbürgermeister, Kirchen u.a. laden zum Gedenken ein.
Der hervorgehobene Schluss einer Resolution zum diesjährigen Gedenktag lautet: „Wir unterstützen alle friedlichen und gewaltfreien Veranstaltungen, die an diesem Tag stattfinden und die im Sinn dieser Resolution zu Gedenken und Versöhnung aufrufen und sich gegen einen Missbrauch dieses Tages richten. Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger in Pforzheim ein, sich daran zu beteiligen und ein deutliches Zeichen zu setzen!“
Das Bündnis „nichtlangefackeln“ ruft zu einer Kundgebung und Demo zum Wartberg auf. Ziel ist, der Mahnwache des „Freundeskreises“ ein klares Zeichen antifaschistisches Zeichen entgegenzusetzen.

Die Polizei hat sich mit großem Aufwand auf die Gegendemo vorbereitet. Der Wartberg ist schon vor 16.00 Uhr auch für FußgängerInnen abgeriegelt. Dutzende Polizeifahrzeuge sind oben, weitere am Bahnhof geparkt. Hier sind auch Hundeführer und oben auf dem Wartberg steht ein Wasserwerfer bereit.
Gegen 18.00 Uhr versammeln sich etwa 300 DemonstrantInnen am Hauptbahnhof. Es gibt eine kleine Kundgebung mit kurzen Redebeiträgen, die von der Polizei mit Hilfe von Scheinwerfern ausgeleuchtet wird. Als Ziel der Demo wird angegeben, auf den Wartberg zu gelangen, um in Hörweite der Mahnwache zu demonstrieren. Es ist offensichtlich, dass niemand vorhat, die Fackelmahnwache zu verhindern.

Der Demo-Zug gelangt ohne Behinderungen zum Hotel Hasenmayer. Kleine Grüppchen von Menschen, die von Demo-Teilnehmern für Rechte gehalten werden, werden vom Anti-Konflikt-Team angesprochen; es kommt nicht zu Provokationen oder Konflikten.
Nach einem kurzen Aufenthalt am Hotel Hasenmayer brechen DemoteilnehmerInnen von dort auf, um den Wartberg zu erreichen. Sie gehen zügig auf den Straßen unterhalb der Hügelkuppe entlang und gelangen ungehindert über die Wilflinger Steige auf das Plateau des Berges zwischen dem Restaurant „Osteria“ und dem für die faschistische Mahnwache abgesperrten Bereich. Der ist massiv gesichert durch zahlreiche PolizistInnen und den oben erwähnten Wasserwerfer. Auf die DemonstrantInnen gerichtete Scheinwerfermasten wurden aufgestellt. Eine 2. Polizeikette ist bereit, den Weg in den Wald jenseits der Osteria abzuschneiden. Die DemonstrantInnen bleiben dort oben stehen und wahren durchgängig etwa 30 m Abstand zur Polizeiabsperrung; es gibt keinerlei Versuch, die Absperrung zu durchbrechen oder zu umgehen. Reste von Silvesterfeuerwerk werden abgebrannt. Größtenteils werden diese seitlich in Richtung eines freien Feldes abgefeuert. Einzelne Böller und Schneebälle fliegen Richtung Polizeikette. Bei den Böllern handelt es sich um die silvesterübliche, nicht übermäßig laute Variante, so dass auch hier keine Verletzungen zu befürchten waren. Gegen 20.00 Uhr macht die Polizei einige Durchsagen, in denen nacheinander aufgefordert wird,Vermummung abzulegen, keine „Pyrotechnik“ abzubrennen und – abschließend – keine Schneebälle auf Polizisten zu werfen.
Inzwischen wird in Megafondurchsagen von Seiten der DemonstrantInnen mehrfach der Erfolg der Demo festgestellt: man habe in der Nähe der Nazis deutlich Präsenz gezeigt und könne nun wieder über das Hotel Hasenmayer gemeinsam zum Bahnhof zurückgehen.
Nach kurzer Zeit macht sich ein Großteil der DemoteilnehmerInnen auf den Weg bergab.
Etwa auf halber Strecke wird der Zug von der Polizei angehalten, weil laut Polizei einige im Zug noch „vermummt“ seien. Die Polizei kesselt die Gruppe ein. Nach einiger Zeit stellt sich jemand aus der Mitte der TeilnehmerInnen als Leiterin für einen Demozug bis zum Bahnhof zur Verfügung. Die Polizei verspricht, dabei keinen „Wanderkessel“ zu machen. Nach weiteren Aufforderungen, „Vermummung“ abzulegen, kann der Zug weiter gehen. Auf beiden Seiten geht eine dichte Reihe von behelmten PolizistInnen mit Beinschienen, Schutzpolsterung und Schlagstock! Dessen ungeachtet gelangt der Zug ohne weitere Störung gegen 21.30 an den Bahnhof. Jede weitere Verzögerung hätte für viele DemoteilnehmerInnen eine beträchtliche Erschwernis der Heimreise mit sich gebracht.

Bewertung

Die Haltung beider Seiten war gelassen und nicht aggressiv. Polizei und Demosanitäter berichteten übereinstimmend, dass es keine Verletzten gab. Im Gegensatz dazu stand einzig die Anordnung der Polizeiführung, den Demozug auf dem Rückweg anzuhalten und beträchtlich zu verzögern. Dass die Polizei selbst dann keinen Grund für Personalienfeststellungen oder gar Festnahmen sah, spricht ebenfalls für die Sinnlosigkeit dieses Verhaltens.
Positiv hervorzuheben ist, dass die GegendemonstrantInnen ungehindert in Hörweite ihrer Adressaten demonstrieren durften. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die jedoch in den letzten Jahren in Pforzheim keine war.
Außerdem hat das Anti-Konflikt-Team diesmal tatsächlich bei Konflikten vermittelt und zu deren Lösung beigetragen. In der Vergangenheit wurden diese Teams häufig zurückgezogen, sobald es auch nur den Ansatz eines Konfliktes gab.
Die Polizeiansagen am Wartberg waren wieder im feinsten Beamtendeutsch, beim Kessel auf dem Rückweg unterblieben sie ganz. Es wäre sicher förderlich, wenn die entsprechenden BeamtInnen in der Kommunikation mit Versammlungen via Durchsagen die Schulungen der hessischen Polizei durchlaufen würden, die in Hessen und Rheinland-Pfalz bisweilen zum besseren Verständnis zwischen Polizei und Versammlung beigetragen haben.