PM 1/2017 zum Tag der Deutschen Zukunft in Karlsruhe-Durlach

„Die international kritisierte deutsche Praxis, Demonstrationen bevorzugt mit Spezialeinheiten zu begleiten (sog. BFE-Einheiten), hat gestern in Karlsruhe zu massiven Einschränkungen der Versammlungsfreiheit geführt“, so Nero Grünen, der als Beobachter vor Ort war.

„Statt wie andere Länder zunächst lokale reguläre Kräfte der Schutzpolizei zur Versammlungsbegleitung einzusetzen, wurden die Gegendemonstrationen von auf schwierige Festnahmen und Crowd-Control spezialisierten Einheiten aus Baden-Württemberg, Thüringen, Hessen, Niedersachsen und Bayern eng begleitet. Ferner wurden eine Pferdestaffel und Hunde eingesetzt. So wurde ein Klima der Eskalation geschaffen, welches wir so bis jetzt noch nie beobachtet hatten“, so Grünen weiter.

Zur ersten größeren Konfrontation kam es, als eine Polizeisperre einer Gruppe von bis zu eintausend Gegendemonstranten den Weg versperrte.

Hinter der Absperrung [1] befand sich nicht etwa die Route der Partei „Die Rechte“. Das Ziel der Gegendemo war stattdessen eine angemeldete und genehmigte antifaschistische Mahnwache, die etwa 100 Meter entfernt war.

„Wir bezweifeln stark Sinn und Zweck sowie Rechtmäßigkeit dieser Polizeisperre. Da alle weiteren Konflikte hier ihren Ausgang fanden, ist das Klärungsbedürfnis hier besonders hoch“, bemerkt Grünen.

Die Spitze der Demonstration versuchte die PolizistInnen aus dem Weg zu drängen, was zu massivem Einsatz von Schlagstöcken und der potentiell tödlichen Waffe Pfefferspray führte.

Als Reaktion auf diesen Einsatz wurden nach unseren Beobachtungen zwei Böller und wenige teilweise gefüllte Plastikflaschen auf die Polizei geworfen. Auf Seiten der Gegendemonstranten kam es zu dutzenden Verletzten durch Pfefferspray und Schlagstöcke.

Bei diesem Einsatz wurde auch die Pressefreiheit grob missachtet: Journalisten wurde ein Platzverweis erteilt und sie wurden ebenso zurückgedrängt.

Der weitere Verlauf des Tages war davon geprägt, dass BFE-Einheiten immer wieder unerwartet und mit voller Wucht in die Demo drängten, um einzelne Beschuldigte herauszugreifen. Im Zuge dessen kam es zu zahlreichen Konflikten mit vielen weiteren Verletzten.

Ebenso gravierend wirkte ein Polizeieinsatz direkt an der angemeldeten Mahnwache in der Pforzheimer Straße. Dort hatten sich etwa eintausend GegendemonstrantInnen versammelt, um lautstark gegen die Neonazidemonstration zu protestieren, die gerade in Hör- und Sichtweite angekommen war.
Die Polizei vermutete nach eigenen Angaben einen Straftäter in der Menge, weswegen sie mit massivem Einsatz von hinten in die Mahnwache stürmte. Nachdem sich die Einheiten etwas zurückgezogen hatten, wurden vier laut bellende Polizeihunde ohne Maulkorb direkt hinter der Versammlung in Stellung gebracht.

„Unter diesen Umständen war der angemeldete und genehmigte Protest gegen die vorbeilaufende Neonazi-Demonstration nicht mehr möglich.

Im Rahmen des Versammlungsrechts ist das Recht auf Protest in Hör- und Sichtweite der Adressaten besonders geschützt. Eintausend Menschen dieses Grundrecht zu nehmen um einen Verdächtigen festzunehmen ist grob unverhältnismäßig. Mit dieser Begründung könnte fast jede größere Versammlung effektiv verhindert werden“, so Grünen abschließend.

[1] Die durchbrochene Polizeikette befand sich in der Neuensteinstraße unmittelbar vor der Lamprechtstraße. Auf der Lamprechtstraße selbst, die zur Die-Rechte-Demonstration geführt hätte, befand sich zusätzlich eine mit Gittern befestigte Polizeisperre. Die Demonstranten liefen jedoch Richtung Mahnwache weiter durch die Neuensteinstraße, wo sich unmittelbar vor der B3 eine weitere Polizeikette bildete. Dort kam es zu weiteren Auseinandersetzungen, als die Demonstration nicht zur Mahnwache an der B3 durchgelassen wurde.

Protest gegen NPD

Ausgangssituation

Die NPD hatte für den 28. August 2013 16 Uhr einen Wahlkampfauftritt auf dem Gutenbergplatz in der Karlsruher Weststadt angemeldet. Das Antifaschistische Aktionsbündnis Karlsruhe (AAKA), ein breites Bündnis von u.a. Antifaschistischen Gruppen, Gewerkschaften und Parteien, hatte zu Protesten aufgerufen. Für 15 Uhr hat außerdem die Partei B90 / Die Grünen eine Mahnwache, ebenfalls auf dem Gutenbergplatz, angemeldet.

Verlauf

Der Gutenbergplatz wurde durch Polizeigitter in zwei Hälften getrennt. Die Nordseite, wo die Mahnwache stattfand, war jederzeit frei zugänglich. Die Südseite war an der Sophienstraße von allen Seiten abgesperrt.

Es versammelten sich etwa 300 NazigegnerInnen und etwa 10 NPD-Anhänger.

Beide Veranstaltungen liefen verliefen friedlich. Die Polizei ermöglichte Protest gegen die rechtsextreme Partei in Hör- und Sichtweite. Die eingesetzten Polizist*innen waren zu keiner Zeit behelmt, es wurden keine Ketten gebildet. Deeskalationsteams der Polizei waren jederzeit vor Ort und ansprechbar. Insofern sind wir mit der Polizeitaktik weitgehend zufrieden, haben allerdings zwei Kritikpunkte:

Personenkontrollen und Abfilmen

1) Die Polizei führte auf dem nördlichen Gutenbergplatz Personenkontrollen durch und begründete dies mit §26, Polizeigesetz. Da es sich bei der angemeldeten Mahnwache um eine Versammlung nach dem Versammlungsgesetz handelte ist die Anwendbarkeit dieses Paragraphen fragwürdig Hätte die Polizei Gewalt von Seiten der GegendemonstrantInnen gerechnet, so hätte sie mehr Kräfte an die Absperrung verlegt und diese wären behelmt gewesen.

2) Ferner filmte die Polizei kurzzeitig NeonazigegnerInnen. Dafür gab es keinen Anlass, da die Situation friedlich war. Es gab auch keinerlei Anzeichen, dass es zu Gewalt von Seiten der Gegendemonstrant*nnen hätte kommen können. Dies hätte auch wenig Sinn gemacht, da sich die NPD-Kundgebung vom Polizeigitter aus deutlich außerhalb der Wurfreichweite befand und somit keine Bedrohung durch das Werfen von Gegenständen bestand. Dem Abfilmen fehlte damit jede Rechtsgrundlage. Das Deeskalationsteam behauptete, es würden keine Videoaufzeichnungen gemacht. Unser Material zeigt eindeutig, wie ein Polizist gezielt seine Kamera auf die NeonazigegnerInnen richtet und dabei auf das Display seiner Kamera schaut. Der Beamte wurde außerdem später beim Sichten seines Materials beobachtet.

Selbst wenn die Kamera nicht im Aufnahmemodus war, so mussten die NeonazigegnerInnen den Eindruck bekommen, gefilmt zu werden. Dies alleine würde für eine Rechtswidrigkeit ausreichen.

Schon 1983 betonte das Bundesverfassungsgericht im sog. Volkszählungsurteil, dass wer damit rechnet, dass die Teilnahme an einer Versammlung behördlich registriert wird, möglicherweise auf die Ausübung seines Grundrechts verzichten würde. 2010 forderte es für Durchsuchungen im Vorfeld von Demonstrationen konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte statt bloßen Verdachtsmomenten oder Vermutungen (1BvR2636/04).

Das Verwaltungsgericht Münster ergänzte in Bezug auf Videoaufzeichnungen: „Wer weiß, dass er als Versammlungsteilnehmer am Monitor überwacht wird, wer jederzeit ohne Kenntnis des Zeitpunkts befürchten muss, dass er herangezoomt und damit als Individuum registriert wird, wer nicht wahrnehmen kann, wann bei der aufnahmebereiten Kamera beabsichtigt oder sogar versehentlich der Aufnahmeknopf betätigt wird, wird sich daher […] möglicherweise anders verhalten als derjenige, der lediglich durch Polizeibeamte […] beobachtet wird.“ VersammlungsteilnehmerInnen könnten sich, so das Gericht weiter, „durch die Kamerapräsenz […] veranlasst sehen, nicht oder nicht in vollem Umfang auszuüben“. (Az.: 1 K 1403/08)

Wenn man die Mordserie des NSU einerseits und die rassistische Hetze gegen Asylbewerber, die nicht nur in Berlin-Hellersdorf auf fruchtbaren Boden fällt, andererseits betrachtet, so sollten sich Polizei und Politik überlegen, ob sie Menschen durch unnötige und einschüchternde Maßnahmen davon abhalten wollen, ihr Demonstrationsrecht gegen rassistische Hetze in vollem Umfang auszuüben.

Antinazidemo in Karlsruhe

Die Stadt Karlsruhe unterstützte die Gegner des Naziaufmarschs mit einer eigenen Kundgebung mit prominenten Rednern, angefangen mit OB Mentrup in der Nähe des Bahnhofs, von wo aus die Nazidemo starten sollte.
Der Demonstrationszug begann am Tivoli ca. 10:45 Uhr. Vor der Unterführung der Ettlinger Straße spaltete sich ein Großteil der Demonstration ab und zog auf der Poststraße zum von Polizeigittern umschlossenen Bahnhofsvorplatz. Die Polizei versuchte nicht, die Menge aufzuhalten. Nach und nach wurden völlig ohne Zwischenfälle fünf Blockadepunkte mit jeweils mehreren Hundert Personen besetzt. Die vom Bahnhofsvorplatz wegführenden Straßen (Poststraße, Am Stadtgarten, Bahnhofsstraße, Ebertstraße, Victor-Gollancz-Straße) wurden blockiert.
Die Nazis wurden in und vor dem Bahnhof festgehalten. Bis zu ihrer Abfahrt blieb auf vier der Blockadepunkte alles ruhig. Einzig in der Bahnhofsstraße kam es zu Konflikten. Ab etwa 11:45 Uhr war eine BFE-Hundertschaft im Rücken der Demo Richtung Stadt präsent. In Gruppen von fünf Beamten gingen sie immer wieder in die Demo hinein und wurden teilweise von den DemonstrantInnen wieder verdrängt. Dabei kam es zu Schubsereien.
Um 14:07 Uhr kam es zu Schlagstock- und Pfeffersprayeinsatz an den Polizeigittern. Ein Böller wurde gezündet. Pressevertreter, die sich auf dem Bahnhofsvorplatz befanden, wurden nicht zur Auseinandersetzung am Gitter durchgelassen. Zuvor waren nach übereinstimmenden Berichten von Polizei, Presse und einer Antifa-Gruppe Bananen, Farbbeutel, Eier und andere Gegenstände auf die Polizeikette geworfen worden. Wir können dies nicht verifizieren, da zum fraglichen Zeitpunkt keinE DemobeobachterIn vor Ort war.
Um 15:40 Uhr formierte sich eine Spontandemo. Die Nazis hatten zu diesem Zeitpunkt den Bahnhofsvorplatz bereits wieder verlassen. Die BFE-Einheit drang noch während der Aufstellung zur Demo in diese ein. Es kam zu Schubsereien und Schlägen. Ein weiterer Böller wurde gezündet.
Die DemonstrantInnen zogen zur Poststraße, wo sie sich mit DemonstrantInnen von anderen Blockadepunkten für eine Spontandemo durch die Südstadt sammeln wollten.
Als die DemonstrantInnen in die Poststraße einbogen, wurden sie seitlich von BFE-Einheiten überholt, die sich ohne erkennbaren Grund – die Stimmung war eigentlich entspannt, da die Nazis Karlsruhe bereits verlassen hatten – rabiat den Weg frei boxten. Ein Demonstrant trat einen dieser Polizisten, was dazu führte, die einige Polizisten Schlagstock schwingend seitlich in die Demo hineinliefen. Mehrere DemonstrantInnen wurden in dieser Situation durch Schlagstöcke und Tritte verletzt. Eine Person wurde durch einen BFE-Greiftrupp in den Hinterhof eines Hotels verschleppt. Er kam nach einiger Zeit nach heftigen Forderungen der Demonstranten unverletzt frei. Die Demonstration durch die Südstadt, für die inzwischen ein Versammlungsleiter gefunden worden war, verlief von da an friedlich, wurde jedoch durch ein Spalier von Polizeikräften begleitet.
Die Demonstration löste sich ca. 17:00 Uhr vor dem Bahnhof auf.
Bewertung:
Das Einsatzkonzept der Polizei war erkennbar bestrebt, Konflikte mit den Nazigegnern zu vermeiden. Diese konnten ihr Versammlungsrecht wahrnehmen und taten dies zu Tausenden. Sehr zu kritisieren und im Bruch mit diesem Einsatzkonzept war das andauernde Vordringen von BFE-Einheiten in die Versammlung, insbesondere in der Bahnhofsstraße. Solches Verhalten erzeugt immer Konflikte. Mehr Zurückhaltung seitens der Polizei hätte die Stimmung an diesem Blockadepunkt höchstwahrscheinlich deutlich entspannt, wie dies auch bei den anderen Punkten der Fall war.
Der Polizeieinsatz in der Poststraße bei der Bildung der Spontandemo war unüberlegt. Geradezu panisch zog die Polizei hier in aller Eile ihre Kräfte zusammen, obwohl es durch die Abreise der Nazis und die erkennbar entspannte Stimmung der DemonstrantInnen aus dem linken Lager keinen Grund dazu gab. Die herbei laufenden Kräfte schubsten sich den Weg frei und lösten so eine Eskalation aus. Abgesehen von einem Demonstranten, der einem Polizisten in den Rücken trat, blieben dabei alle DemonstrantInnen friedlich und zogen sich hinter ihre Banner zurück. Diejenigen, die dies nicht schnell genug schafften, wurden völlig ohne erkennbaren Grund von Polizisten angegriffen und mit Schlagstockhieben und Tritten abgedrängt. Dieser Einsatz unmittelbaren Zwangs war unserer Beurteilung nach unbegründbar und damit rechtswidrig. Ob das gewaltsame Herausziehen und Verbringen eines Demonstranten in einen Hinterhof wegen einer angeblichen Beleidigung von Polizeibeamten verhältnismäßig war, ist zumindest stark anzuzweifeln und hätte leicht zu einer weiteren Eskalation führen können. Positiv ist anzumerken, dass anwesende Demoanitäter in den Hinterhof durchgelassen worden sind. Dies musste allerdings erst aus- verhandelt werden. Auch hier hätte eine schnellere versammlungsfreundliche Entscheidung die Situation deutlich entspannt.
Die Begleitung der anschließenden Spontandemo durch ein Polizeispalier störte zutiefst die Außenwirkung der Demo. Als Außenstehender musste man fälschlicherweise den Eindruck erhalten, es handele sich um eine gefährliche Veranstaltung.
Abermals zu kritisieren ist der Einsatz von Hunden am Hauptbahnhof durch die Bundespolizei und von Pferden auf dem Bahnhofsvorplatz durch die Bereitschaftspolizei. Polizeihunde sind schwer zu kontrollieren und angriffslustig, Pferde wiederum sind von Natur aus Fluchttiere und leicht durch laute Geräusch zu erschrecken. Polizeitiere stellen ein unberechenbares Element in einer ohnehin schon angespannten Situation dar. Sie versetzen DemonstrantInnen und PolizistInnen gleichermaßen in Unruhe.

Außerdem war die Lautsprecheranlage der Polizei deutlich unterdimensioniert und von schlechter Qualität, so dass die Durchsagen an der Bahnhofsstraße nicht zu verstehen waren. Sollte es Auflösungs- oder Räumungsdurchsagen gegeben haben, wären diese kaum rechtskräftig gewesen.


Zu diesem Bericht gab es ein ausführliches Radio-Interview im Karlsruher freien Radio QUERFUNK, welches hier nachgehört werden kann.