Schwesterorganisation in der Türkei gerät unter Druck

In Hamburg herrscht gerade faktisch ein Ausnahmezustand. Friedliche Proteste werden unter grober Missachtung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und der Trennung von Exekutive und Judikative behindert oder sogar gewaltsam verhindert. Trotzdem – oder gerade deswegen – ist es der Polizei kaum gelungen, die Gewalt der Randalierenden einzudämmen.

Was passiert wenn dieser Ausnahmezustand zur Regel wird kann man seit geraumer Zeit in der Türkei beobachten.

Beim vor der OSZE/ODIHR organisierten Treffen von Organisationen, die sich für das Recht auf Versammlungsfreiheit einsetzen, hatten wir das Privileg die Bekanntschaft mit einer Vertreterin der türkischen Organisation „Eşit Haklar İçin İzleme Derneği“ zu machen.

Es ist einfach, den Niedergang der Demokratie und den Aufstieg einer Autokratie in der Türkei zu verurteilen. Doch unsere Kolleginnen und Kollegen versuchen mit kühlem Kopf und Vernunft das staatliche Handeln in der Türkei zu erfassen, zu verstehen und darauf hinzuwirken, dass alle BürgerInnen vor dem Gesetz gleich sind und staatliches Handeln auf geltenden Gesetzen und internationalen Normen fußen muss.

Leider scheinen die vernünftigen Stimmen weltweit immer mehr in die Defensive zu geraten und so mussten wir leider erfahren, dass ein Mitglied unserer Schwesterorganisation zusammen mit sieben weiteren MenschenrechtlerInnen in Polizeigewahrsam genommen wurde.

Wir haben ihre Pressemitteilung zu den Vorfällen ins Deutsche übersetzt und möchten sie hier als Zeichen unserer Solidarität wiedergeben:

Menschenrechtler in der Türkei sollen sofort freigelassen werden!

Am Morgen des 5 Juli wurden acht Menschenrechtler und zwei Wissenschaftler bei einem Seminar, welches zum Ausbau der technischen Handlungsfähigkeit von Menschenrechtlern während des Notstands organisiert wurde, in Gewahrsam genommen.

Das Seminar fand gerade in Buyukada Island in Istanbul statt, als Polizisten in ziviler Kleidung eine Durchsuchungsaktion durchführten und alle Teilnehmer in Gewahrsam nahmen, wobei auch alle ihre persönlichen Gegenstände beschlagnahmt wurden. Die Menschenrechtler Nalan Erkem (Bürgerversammlung), İlknur Üstün (Frauenvereinigung), İdil Eser (Amnesty International), Özlem Dalkıran (Bürgerversammlung), Günal Kurşun (Menschenrechtsagenda-Vereinigung), Veli Acu (Helsinki Bürgerversammlung), Şeyhmuz Özbekli (Rechtsinitiative), Nejat Taştan (Vereinigung zur Überwachung des Gleichheitssatzes / Association for Monitoring Equal Rights) und die Experten Ali Gharavi und Peter Steudtner wurden mehr als 24 Stunden festgehalten, ohne dass sie ihren Familien, Kollegen oder Anwälten mitteilen konnten, wo sie sich befanden. Ihre Ingewahrsamnahme wurde zufälligerweise am selben Tag um 21:14 Uhr entdeckt, 12 Stunden nach ihrer Festsetzung.

Die Tatsache, dass die Familien der Menschenrechtler nicht informiert worden sind, dass keine Information über die Gefangenen verfügbar gemacht wurde aufgrund einer Informationssperre des Strafverfolgers, und dass die Umstände ihrer Ingewahrsamnahme selbst über die gewöhnlichen Regeln und Vorschriften der Notstandsgesetze weit hinaus gehen, könnte als Isolationshaft angesehen werden. Außerdem wurde die 24-Stunden-Zeitspanne, die eine Ingewahrsamnahme maximal andauern darf, gesetzwidrig ausgedehnt, indem die Zeit der Ingewahrsamnahme auf 14:30 Uhr datiert wurde, obwohl die Ingewahrsamnahme um 09:30Uhr statt fand.

Die Familien und Anwälte der Menschenrechtler wurden erst am darauf folgenden Tag, dem 6. Juli, über deren Verbleib informiert, nachdem die Gefangenen in Gruppen von zwei Personen aufgeteilt und auf unterschiedliche Polizeiwachen in ganz Istanbul verteilt worden waren. Inzwischen wurde ihre Gewahrsamszeit auf sieben Tag, dem durch die Notstandsgesetze ausgeweiteten Maximum, ausgeweitet. Die Vorwürfe ändern sich und sind sehr wage. Sie reichen von “Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Vereinigung” bis schlicht und ergreifend “Terror”, was keinem Strafgesetzparagraphen zuordenbar ist.

Nach deren Ingewahrsamnahme wurden die Menschenrechtler und einigen Medien als “Spione” verunglimpft, die ein “Geheimtreffen” abgehalten hätten. Ihnen wurden Verbindungen zu dem versuchten Militärputsch vom 15 Juli, den Gezi-Protesten von 2013 oder der CIA angedichtet.

Es ist eine universelle Norm, dass selbst im Ausnahmezustand staatliches Handeln auf den Gesetzen fußen muss (rule of law) und diese nicht willkürlich angewendet werden dürfen. Aus diesem Grund muss das Recht auf Leben, persönliche Freiheit und Sicherheit vor staatlicher Willkür respektiert werden, genau wie das Verbot von Folter und Misshandlung.

Zum Recht auf ein gerechtes Verfahren gehört die an allererster Stelle die Unschuldsvermutung und dass die Angeklagten nicht länger als nötig in Haft bleiben dürfen, ohne dass ein unparteiischer Haftrichter darüber entscheidet.

Die acht Menschenrechtler habe ihre Leben dem Schutz der Grund- und Menschenrechte in der Türkei gewidmet. Ihre Anstrengungen haben vielen geholfen und viele inspiriert, die Grund- und Menschenrechte zu verteidigen.

Unsere Kolleginnen und Kollegen Nalan Erkem, İlknur Üstün, İdil Eser, Özlem Dalkıran, Günal Kurşun, Veli Acu, Şeyhmuz Özbekli, Nejat Taştan, Ali Gharavi und Peter Steudtner sollen sofort freigelassen werden! Willkürlicher Druck auf Menschenrechtler in der Türkei muss sofort beendet werden!

UPDATE: Der Polizeigewahrsam wurde um sieben weitere Tage verlängert, also bis Mittwoch, den 19.7. Es gibt weiterhin keine Anklage.

UPDATE 2: Nejat Taştan wurde am heutigen Dienstag, den 18.7. auf Kaution freigelassen. Sechs der zehn Menschenrechtler wurden hingegen in Untersuchungshaft genommen.

UPDATE 3: Nejat Taştan befindet sich genau wie die drei anderen ursprünglich freigelassenen Menschenrechtler nun in Untersuchungshaft.

UPDATE 4: Nejat Taştan wurde am heutigen Dienstag, den 25.7. unter Meldeauflagen bis zu Verfahren frei gelassen.

Bericht zum runden Tisch Demobeobachtung der OSZE/ODIHR

Am 14. und 15. Dezember 2016 veranstaltete die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) bzw. deren Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR, Office on Democratic Institutions and Human Rights) einen runden Tisch zum Thema Demobeobachtung (Assembly Monitoring). Wir waren als deutsche Nichtregierungsorganisation (NGO) eingeladen.

Off-Topic – heute ist Presse- statt Versammlungsfreiheit im Fokus

Vorwort

Am Samstag den 30.4.2016 gab es anlässlich des AfD-Bundesparteitags in Stuttgart vielfältige Gegenproteste. Wir waren mit insgesamt vier Beobachter*innen vor Ort. Wir haben gesehen wie Polizeiketten quer durch eine angemeldete Demonstration liefen und Demoteilnehmer zwar auf die Demonstration, aber nicht wieder raus gelassen wurden. Dies war also ein Polizeikessel um eine laufende, angemeldete und zu diesem Zeitpunkt nicht aufgelöste Demonstration und somit nach unserer Beurteilung als unverhältnismäßige Einschränkung der Versammlungsfreiheit zu werten. Wir haben einen Demonstrationszug in einer Art Wanderkessel erlebt. Wir haben gesehen wie die Polizei Demonstranten einzeln aus einem Kessel abgeführt hat und dass das Zusammenspiel von Bundespolizei, Bayerischem USK, Reutlinger Polizei und BFE-Einheiten aus BaWü oft einen unkoordinierten Eindruck machte. Wir haben aber viele der Dinge, die sich laut anderer Berichte offenbar abgespielt haben, schlichtweg nicht mitbekommen – auch nicht dass viele hundert Demonstranten ihrer Freiheit beraubt wurden. Aufgrund des weitläufigen Geländes waren wir offensichtlich zu oft zur falschen Zeit am falschen Ort.
Daher werden wir zu diesem Tag keinen regulären Bericht veröffentlichen.
In diesem Artikel soll es um etwas ganz anderes gehen.
Wir haben auch nicht direkt mitbekommen wie und warum vier Journalisten von der Polizei festgesetzt wurden. Da einer unserer Demobeobachter zwei dieser Journalisten kennt, geben wir hier den Beiden Gelegenheit den Verlauf 30.04.2016, im Rahmen eines Interviews zu schildern.

„Reizgas-Einsatz der Polizei im Fadenkreuz“ – die Stuttgarter Nachrichten berichten

Die Stuttgarter Nachrichten nehmen heute in dem Artikel Reizgas-Einsatz der Polizei im Fadenkreuz auf unseren Bericht Bezug.

Eines der Videos um das es geht haben wir in Zeitlupe und verpixelt auf Youtube gestellt:

Laut Aussage eines Fachanwalts ist dies ein ziemlich eindeutiger Fall von  Körperverletzung im Amt und müsse als Offizialdelikt von der Staatsanwaltschaft aktiv verfolgt werden, auch wenn keine Strafanzeige gestellt wurde.

Laut dem Artikel der Stuttgarter Nachrichten wird nach beiden Seiten ermittelt – wir sind gespannt, ob die Ermittlungen in Richtung der Polizei weiter verfolgt werden.

Der Pressesprecher der Polizei wirft uns vor, Ursache und Wirkung zu vertauschen. Unseren Beobachtungen nach gab es für diesen Pfeffersprayeinsatz keine Ursache. Das Video spricht dabei für sich.

Ferner unterstellt er uns den Versuch, „die Angreifer“ als unschuldig und die Polizei als böse darzustellen. Unklar ist dabei, wen er mit „die Angreifer“ meint. Im Gegensatz zu Teilen der Polizei denken wir nicht in einem Freund-Feind-Schema. Wir erzählen keine Märchen von Guten und Bösen. Wir beobachten sehr differenziert und loben regelmäßig versammlungsfreundliches Verhalten der Polizei. Wenn es einen Anlass zu Polizeimaßnahmen gibt, kritisieren wir diese nicht. Aber darum geht es hier nicht. Die dokumentierten Einsätze von Pfefferspray sind nicht rechtfertigbar, weswegen der Polizeipressesprecher wohl auf Allgemeinplätze ausweicht.

Auch unsere Kritik an der Polizeitaktik ist berechtigt. Die Jagdszenen erinnerten an den schwarzen Donnerstag und waren völlig überzogen wenn man bedenkt, dass die Polizei eben nicht die Teilnehmer der „Demo für Alle“ beschützen musste, sondern eben nur deren Route. Die Demo selbst war noch weit entfernt. Dafür hätten wesentlich mildere Mittel zur Verfügung gestanden.

Abschließend sei noch erwähnt, dass die Anzahl eingesetzter BeamtInnen und deren Montur höchstens etwas mit der Gefahreneinschätzung der Polizei zu tun hat und eben nicht mit der tatsächlichen Gefahr vor Ort.

Clausnitz, die DPolG und die Kennzeichungspflicht

Ein Kommentar von Nero Grünen

Das Video spricht für sich. Es zeigt den Umgang eines Bundespolizisten in Clausnitz mit einem Flüchtlingskind. Der anwesende braune Mob jubelt. Die Stellungnahme im swr des baden-württembergischen Landeschefs der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer, ist Realsatire, wie man sie eigentlich vom Postillon erwarten würde.

Er spielt ein Spiel, das die beiden Polizeigewerkschaften nur zu gut beherrschen: Die Täter-Opfer Umkehr.

Zunächst rechtfertigen die Polizisten die gewaltsame Räumung des Busses mit zwei Argumenten:

Erstens hätte der Junge und andere Flüchtlinge den rechten Mob beleidigt, weswegen es im Übrigen Ermittlungen geben werde. Wem das nicht sauer aufstößt, der möge sich vorstellen, die Polizei hätte nach der Silvesternacht Ermittlungen gegen Frauen aufgenommen, die dem Kölner Silvestermob den Stinkefinger gezeigt haben.

Zweitens wäre ein Rückzug des Flüchtlingsbusses ein Sieg der Rechten gewesen. Das mag sein. Aber manchmal braucht es so einen Sieg, damit Politik, Polizei und Zivilgesellschaft wachgerüttelt werden über die sächsischen Verhältnisse. Jedenfalls ist es abstrus, die Gewalt gegen eine Kind damit rechtfertigen zu wollen, dass man eine politische Botschaft vermitteln wollte.

Kusterer belässt es aber nicht dabei, seine Kollegen in Schutz zu nehmen. Im Wahlkampfmodus nutzt die DPolG eben jede passende und – wie in diesem Fall – auch jede unpassende Gelegenheit, um gegen die Einführung einer Kennzeichnungspflicht zu wettern.

Er behauptet, dieses Grüne Vorhaben sei durch die SPD gestoppt worden. Dabei ist laut Wahl-O-Mat – neben Grünen, Linken und Piraten – auch die SPD für eine Kennzeichnungspflicht. Offensichtlich ist die Einführung also nicht aus Überzeugung unterlassen worden, sondern aus taktischen Gründen – sprich wegen Druck der Polizeigewerkschaften. In diesem Zusammenhang sei an eine andere Pressekonferenz der Berliner DPolG erinnert, bei der ein möglicher Angriff auf Polizisten durch Namenschilder demonstriert wurde. Eine realistisches Szenario – allerdings nur, wenn es sich bei dem Angreifer um Homer Simpson handelt.

Jedenfalls sind laut Herrn Kusterer die Kritik am Einsatz in Clausnitz, die Namens- bzw. Nummernschilder und sogar der unabhängige Polizeibeauftragte alles nur Symptome eines Grundproblems: Das Misstrauen der Polizei gegenüber nehme überhand.

Die Flüchtlinge im Bus von Clausnitz waren also nicht nur Opfer, sondern auch Täter und die Polizisten sind Opfer von Misstrauen, welches von der grün-roten Landesregierung geschürt wird. Alle Parallelen dieses Denkmusters zur paranoiden Weltsicht von Pegida und AFD sind sicher rein zufällig.

Ich frage mich manchmal, ob die PolizistInnen so zufrieden sind mit dem Opferimage, welches die Polizeigewerkschaften in einem bisweilen skurrilen Überbietungswettbewerb öffentlich aufbauen. Warum schwindet wohl der Respekt vor einer Polizei, die sich tatsächlich und im übertragenen Sinne vor Namensschildern fürchtet.

Schließlich offenbart Herr Kusterer noch seine ganz eigene Definition des Gewaltmonopols, indem er es durch den geplanten Polizeibeauftragten geschwächt sieht. Das Gewaltmonopol des Staats richtet sich aber gegen parastaatliche Polizeien, z.B. die sog. Nachbarschaftswachen, die gerade in Mode kommen. Es bedeutet nicht, dass Polizisten nach Gutdünken Gewalt einsetzen dürfen, ohne dass es politische Diskussion und gegebenenfalls gerichtliche Überprüfungen geben darf.

Fast schon unverschämt ist es von Herrn Kusterer, wenn er unmittelbar nach der Geißelung von Kennzeichnungspflicht und Polizeibeauftragtem kund tut, die Polizei stehe für die „Einhaltung der Bürger- und Menschenrechte“. Er kann nicht beides haben. Entweder will er eine obrigkeitsstaatliche Polizei wie in Russland, deren Beamte immer Recht haben, oder er will eine rechtsstaatliche Polizei. Eine der elementaren Bürgerrechte ist es nämlich, exekutives Handeln (also auch Polizeieinsätze) durch die Judikative (also vor Gericht) überprüfen zu lassen. Dies ist aber momentan schwer möglich, denn fast alle Anzeigen gegen PolizistInnen nach Auseinandersetzungen bei Versammlungen werden mit der Begründung eingestellt, die Beschuldigten könnten nicht identifiziert werden.

Fast alle westlichen Demokratien kennen eine Kennzeichnungspflicht (Frankreich, USA, Polen, Spanien,…). Immer mehr Bundesländer führen sie ein. Die anonyme Staatsmacht, die immer recht hat und nicht zu hinterfragen ist, ist ein Relikt aus dem Obrigkeitsstaat.

Redaktioneller Hinweis:

Kommentare geben grundsätzlich die Meinung des jeweiligen Autors und nicht notwendigerweise die abgestimmte Meinung von Demobeobachtung Südwest wieder.

Wir nehmen unsere Arbeit wieder auf – mit Rückenwind vom Bundesverfassungsgericht

Es stehen zwei notorisch konfliktträchtige Versammlungen an. Am 23. Februar findet auf dem Wartberg in Pforzheim eine rechtsradikale Kundgebung und entsprechende Proteste dagegen statt.

Am 28. Februar gibt es in Stuttgart Demonstrationen für und gegen den Grün-Roten Bildungsplan, spezifischer geht es um den Umgang mit Homosexualität und Gender Mainstreaming im Schulunterricht.

Wir werden an beiden Tagen vor Ort sein und auf unserer neuen Website von den entsprechenden Polizeieinsätzen berichten.
Rückenwind kommt dabei aus Karlsruhe, denn unsere Schwestergruppe „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ aus Göttingen hat schon letztes Jahr ein bemerkenswertes Urteil des Bundesverfassungsgerichts erstritten [1].

Es gibt uns noch!

So, die Website ist wieder aufgebaut und unsere Gruppe auch noch aktiv.

Wir wollen mit leicht geändertem Konzept versuchen mehr am aktuellen Geschehen zu sein und uns somit nicht ausschließlich auf eigene Beobachtungen beschränken.

Mehr dazu später…

PM 1/2015: Licht und Schatten – Demobeobachtung Südwest zum Polizeieinsatz in Pforzheim

Die Bürgerrechtsorganisation “Demobeobachtung Südwest” begrüßt es, dass die Polizei in Pforzheim letztendlich Proteste in Hör- und Sichtweite der sog. Fackelmahnwache von Neonazis am 23.02.2015 ermöglicht hat.

„Es stellt sich allerdings die Frage, wieso die Polizei zunächst unter Einsatz von Pfefferspray den Weg auf den Wartberg versperrt hat“, so Nero Grünen, der als Beobachter vor Ort war. Bei den ersten beiden Versuchen verhinderte die Polizei entschieden, dass der Demozug den Gipfel des Berges erreichte, dabei wurden mehrere Demonstrant_innen durch Pfefferspray verletzt. Beim dritten Versuch hingegen konnte der Zug ungehindert passieren.