Ein Prozess als Strafe – Fortsetzung

Ordnungshaft statt Wahrheitsfindung

Der 2. Prozesstermin endete mit Tumult, Saalräumung und Ordnungshaft für die Angeklagte. Zur Aufklärung des Sachverhalts, nämlich was die Angeklagte am 16.11.2017 tat und ob dieses Tun rechtswidrig war, trug die Verhandlung rein gar nichts bei.

Es geht um die Fortsetzung des am 28.3. vertagten Prozesses am Amtsgericht Heilbronn am 11.4.19 (ab 12.30).
Die äußeren Umstände waren wie beim ersten Termin: Genaue Taschenkontrolle und Abtasten. Wieder 6 Justizbeamt*innen im Raum bei weniger als 20 Besuchern. Wieder kein*e Protokollant*in.
Die Verhandlung drehte sich zunächst wieder um Ablehnungsbescheide des Richters gegen Anträge der Angeklagten auf Zulassung eines Verteidigers (auch eine neu beantragte Zulassung von Hanna Poddig, an anderen Gerichten durchaus zugelassen, war abgewiesen worden) und zur Befangenheit des Richters. Wieder war dann die Angeklagte ohne Rechtsbeistand, nach längerer Auseinandersetzung durfte eine betreuende Begleitperson neben ihr sitzen. Ein anderer Begleiter wurde des Saales verwiesen, weil der Richter dessen Mimik als kritisch empfand.

Die Angeklagte erhielt Gelegenheit, zu den Zeugenaussagen der vorigen Sitzung Stellung zu nehmen. Sie legte dar, dass die demonstrierenden Schwimmer*innen sich Ufernähe befunden hätten, dass mehrere die gleichen Neoprenanzüge mit den gleichen Streifen getragen hätten, also die Angeklagte auf Fotos nicht sicher zu identifizieren sei, dass der Neckar zur fraglichen Zeit für den sonstigen Schiffsverkehr gesperrt gewesen sei, die Schwimmer*innen also keine Gefahr für andere bedeutet hätten. Der Transport sei an ihnen vorbeigefahren, als sie noch im Wasser waren. Sie wiederholte, dass Demo-Auflagen als das mildere Mittel gegenüber einer Versammlungsauflösung leicht möglich gewesen wären und dass die Auflösungsverfügung selbst unnötig gewesen sei, da die Versammlung sich nach Passieren des Castortransports sowieso aufgelöst hätte.
Die Angeklagte stellte eine Reihe von Beweisanträgen und verlangte die Ladung von Zeugen, um diese Sachverhalte zu belegen. Sie verwies auf Urteile, die zeigen, dass an eine Versammlungsauflösung hohe Anforderungen zu stellen sind. In ihrem Fall sei sie rechtswidrig gewesen, also auch der darauf beruhende Bußgeldbescheid.
Sie verlangte ferner die Ladung weiterer Zeugen und Akten, die zeigen würden, dass die Angeklagte misshandelt wurde, als sie zur Personalienfeststellung gebracht wurde.
Außerdem stellte sie mehrere Anträge mit dem Ziel, vor Gericht darzulegen, dass der fragliche Castortransport und Atomenergie allgemein eine Gefahr für die Bevölkerung darstellten. Sie hätten die Ladung vieler weiterer Zeugen bedeutet, u.a. die eines Tepco Managers oder der Bundeskanzlerin (als ehemalige Umweltministerin); der Umfang der Anträge umfasste so insgesamt mehrere Dutzend Seiten.
Nach einer ca. 25-minütigen Pause erklärte der Richter, er sei von der Glaubwürdigkeit der am 1. Verhandlungstermin gehörten Zeugen überzeugt. Er lehnte alle Anträge summarisch ab, da sie nur der Prozessverschleppung dienten. Sicher hatte auch die Angeklagte nicht damit gerechnet, dass der Prozess ausgesetzt würde, bis ein Zeuge aus Japan geladen werden könnte. Die Mischung von Anträgen, die sich auf die Gefahren der Atomkraft bezogen, mit solchen, die das Geschehen am Neckar am 16.11.2017 klären sollten, erleichterte es dem Richter, die entscheidende Frage der Rechtmäßigkeit der Versammlungsauflösung und damit des umstrittenen Bußgeldbescheids zu ignorieren.
Mit der Ablehnung der Anträge erklärte er, die Beweisaufnahme sei somit geschlossen. Die Angeklagte protestierte, verlangte eine Pause um ihren Antrag zur Wiedereröffnung der Beweisaufnahme zu formulieren, dies wurde abgelehnt. Der Richter erteilte der Angeklagten das Wort für ihre abschließende Stellungnahme.
Auf ihren fortgesetzten Protest reagierte er mit einer Ordnungsstrafe von 300 €. Nach kurzer Pause forderte er die Angeklagte erneut auf, die Gelegenheit zum letzten Wort zu nutzen. Sie entgegnete mit Vorwürfen wegen der Verhandlungsführung und verlangte eine 30-minütige Pause zur Vorbereitung ihres Plädoyers. Dies wurde ihr verweigert, worauf sie erregt protestierte, der Richter ignoriere ihre gesundheitliche Beeinträchtigungen, und dabei derb formulierte. Darauf schloss der Richter sie von der Verhandlung aus, verließ den Raum, die Angeklagte sandte ihm ein „Kikeriki“ hinterher, darauf kehrte der Richter zurück und ordnete sofort zu vollziehende Ordnungshaft (3 Tage) an. Im Publikum hatte sich Protest erhoben, der Richter verwies zunächst Einzelne des Raumes, es wurde dann aber einfach der Saal geräumt, die Polizei zwang alle Besucher und Prozessbeteiligte kurz darauf, auch das Gebäude zu verlassen. Ein Prozessbesucher versuchte die Szene vor dem Amtsgericht zu fotografieren, wurde sofort von 2 Beamten um den Hals gepackt und sein Handy wurde ihm weggenommen. Er protestierte – und hatte nach einiger Zeit Erfolg.
Die Angeklagte war inzwischen, von ihren Betreuern getrennt, ins Polizeipräsidium gebracht worden. Sie solle ins Gefängniskrankenhaus Hohenasperg gebracht werden, hieß es, das erschien dann unsicher (kein Platz dort?) Noch eine Stunde später war unklar, was mit ihr geschehen sollte.
Wann und vor welcher Öffentlichkeit ein Urteil verkündet wird, blieb ebenso offen. Die „Heilbronner Stimme“ berichtet, der Richter habe die Geldbuße in seinem Urteil von 150 auf 100 Euro reduziert. Dies sei durch den Gerichtssprecher Thomas Abt mitgeteilt worden (https://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/Richter-verhaengt-Ordnungshaft-gegen-Umweltaktivistin;art140897,4181056). Von einer öffentlichen Urteilsverkündung ist nichts bekannt (nach StPO § 268 kann dies auch später geschehen).

Die Eskalation der Situation im Gerichtssaal war spätestens mit der Erklärung, dass die Beweisaufnahme abgeschlossen sei, absehbar – und der Richter hatte für die Situation der Räumung mit den erwähnten 6 Beamt*innen im Raum vorgesorgt. Seine übergroße Empfindlichkeit gegen noch die leisesten Andeutungen von Störungen war nicht geeignet, die Würde des Gerichts zu wahren. Eine Klärung von anhängigen Rechtsfragen im wichtigen Bereich des Versammlungsrechts, um dies in diesem Verfahren eigentlich hätte gehen sollen, kam nicht zustande.

Aktualisierung vom 10.5.2019: Zu diesem Prozess gab es am 8.5.2019 noch einen Bericht in der Kontext Wochenzeitung.