Clausnitz, die DPolG und die Kennzeichungspflicht

Ein Kommentar von Nero Grünen

Das Video spricht für sich. Es zeigt den Umgang eines Bundespolizisten in Clausnitz mit einem Flüchtlingskind. Der anwesende braune Mob jubelt. Die Stellungnahme im swr des baden-württembergischen Landeschefs der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer, ist Realsatire, wie man sie eigentlich vom Postillon erwarten würde.

Er spielt ein Spiel, das die beiden Polizeigewerkschaften nur zu gut beherrschen: Die Täter-Opfer Umkehr.

Zunächst rechtfertigen die Polizisten die gewaltsame Räumung des Busses mit zwei Argumenten:

Erstens hätte der Junge und andere Flüchtlinge den rechten Mob beleidigt, weswegen es im Übrigen Ermittlungen geben werde. Wem das nicht sauer aufstößt, der möge sich vorstellen, die Polizei hätte nach der Silvesternacht Ermittlungen gegen Frauen aufgenommen, die dem Kölner Silvestermob den Stinkefinger gezeigt haben.

Zweitens wäre ein Rückzug des Flüchtlingsbusses ein Sieg der Rechten gewesen. Das mag sein. Aber manchmal braucht es so einen Sieg, damit Politik, Polizei und Zivilgesellschaft wachgerüttelt werden über die sächsischen Verhältnisse. Jedenfalls ist es abstrus, die Gewalt gegen eine Kind damit rechtfertigen zu wollen, dass man eine politische Botschaft vermitteln wollte.

Kusterer belässt es aber nicht dabei, seine Kollegen in Schutz zu nehmen. Im Wahlkampfmodus nutzt die DPolG eben jede passende und – wie in diesem Fall – auch jede unpassende Gelegenheit, um gegen die Einführung einer Kennzeichnungspflicht zu wettern.

Er behauptet, dieses Grüne Vorhaben sei durch die SPD gestoppt worden. Dabei ist laut Wahl-O-Mat – neben Grünen, Linken und Piraten – auch die SPD für eine Kennzeichnungspflicht. Offensichtlich ist die Einführung also nicht aus Überzeugung unterlassen worden, sondern aus taktischen Gründen – sprich wegen Druck der Polizeigewerkschaften. In diesem Zusammenhang sei an eine andere Pressekonferenz der Berliner DPolG erinnert, bei der ein möglicher Angriff auf Polizisten durch Namenschilder demonstriert wurde. Eine realistisches Szenario – allerdings nur, wenn es sich bei dem Angreifer um Homer Simpson handelt.

Jedenfalls sind laut Herrn Kusterer die Kritik am Einsatz in Clausnitz, die Namens- bzw. Nummernschilder und sogar der unabhängige Polizeibeauftragte alles nur Symptome eines Grundproblems: Das Misstrauen der Polizei gegenüber nehme überhand.

Die Flüchtlinge im Bus von Clausnitz waren also nicht nur Opfer, sondern auch Täter und die Polizisten sind Opfer von Misstrauen, welches von der grün-roten Landesregierung geschürt wird. Alle Parallelen dieses Denkmusters zur paranoiden Weltsicht von Pegida und AFD sind sicher rein zufällig.

Ich frage mich manchmal, ob die PolizistInnen so zufrieden sind mit dem Opferimage, welches die Polizeigewerkschaften in einem bisweilen skurrilen Überbietungswettbewerb öffentlich aufbauen. Warum schwindet wohl der Respekt vor einer Polizei, die sich tatsächlich und im übertragenen Sinne vor Namensschildern fürchtet.

Schließlich offenbart Herr Kusterer noch seine ganz eigene Definition des Gewaltmonopols, indem er es durch den geplanten Polizeibeauftragten geschwächt sieht. Das Gewaltmonopol des Staats richtet sich aber gegen parastaatliche Polizeien, z.B. die sog. Nachbarschaftswachen, die gerade in Mode kommen. Es bedeutet nicht, dass Polizisten nach Gutdünken Gewalt einsetzen dürfen, ohne dass es politische Diskussion und gegebenenfalls gerichtliche Überprüfungen geben darf.

Fast schon unverschämt ist es von Herrn Kusterer, wenn er unmittelbar nach der Geißelung von Kennzeichnungspflicht und Polizeibeauftragtem kund tut, die Polizei stehe für die „Einhaltung der Bürger- und Menschenrechte“. Er kann nicht beides haben. Entweder will er eine obrigkeitsstaatliche Polizei wie in Russland, deren Beamte immer Recht haben, oder er will eine rechtsstaatliche Polizei. Eine der elementaren Bürgerrechte ist es nämlich, exekutives Handeln (also auch Polizeieinsätze) durch die Judikative (also vor Gericht) überprüfen zu lassen. Dies ist aber momentan schwer möglich, denn fast alle Anzeigen gegen PolizistInnen nach Auseinandersetzungen bei Versammlungen werden mit der Begründung eingestellt, die Beschuldigten könnten nicht identifiziert werden.

Fast alle westlichen Demokratien kennen eine Kennzeichnungspflicht (Frankreich, USA, Polen, Spanien,…). Immer mehr Bundesländer führen sie ein. Die anonyme Staatsmacht, die immer recht hat und nicht zu hinterfragen ist, ist ein Relikt aus dem Obrigkeitsstaat.

Redaktioneller Hinweis:

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